Nehmen wir mal an, Person A kauft sich ein Auto auf Finanzierung. Sie braucht aber, aus welchen Gründen sei jetzt mal dahingestellt, einen Bürgen. Nun bürgt Person B für Person A. Person A zahlt nun keine einzige Rate und die Mahnungen gehen nun an Person B. Hat Person B eine Möglichkeit, aus dieser Bürschaft herauszukommen und falls ja, welche Konsequenzen hätte dies für Person A?
Im Voraus schon mal
Danke für eure Antworten!
daggi!
Nehmen wir mal an, Person A kauft sich ein Auto auf
Finanzierung. Sie braucht aber, aus welchen Gründen sei jetzt
mal dahingestellt, einen Bürgen. Nun bürgt Person B für Person
A. Person A zahlt nun keine einzige Rate und die Mahnungen
gehen nun an Person B. Hat Person B eine Möglichkeit, aus
dieser Bürschaft herauszukommen und falls ja, welche
Konsequenzen hätte dies für Person A?
Welchen Sinn hätte denn ein Bürgschaftsvertrag, wenn der Bürge dann, wenn er in Anspruch genommen wird, wieder „heraus“ kommt?
Verträge sind einzuhalten.
Gruß
Dea
Nehmen wir mal an, Person A kauft sich ein Auto auf
Finanzierung. Sie braucht aber, aus welchen Gründen sei jetzt
mal dahingestellt, einen Bürgen. Nun bürgt Person B für Person
A.
Mein persönlicher Leitsatz zu Bürgschaften ist: Wer für jemanden bürgen will, der soll lieber gleich demjenigen das Geld leihen.
Entweder A ist vertrauenswürdig und B hat genug Geld - dann soll B dem A das Geld leihen.
Oder aber B hat nicht das evtl. nötige Vermögen oder A ist nicht vertrauenswürdig - dann weder leihen noch bürgen!
Oder - wie gesagt meine persönliche Meinung - kurz gesagt: Niemals Bürgen!
Person A zahlt nun keine einzige Rate und die Mahnungen
gehen nun an Person B. Hat Person B eine Möglichkeit, aus
dieser Bürschaft herauszukommen und falls ja, welche
Konsequenzen hätte dies für Person A?
Wie bei allen Verträgen gilt: Sie sind zu erfüllen. Evtl. gibt es Regelungen, die den Vetrag als sittenwidrig o.Ä. erscheinen lassen.
Dies möge aber der Anwalt von B prüfen!
Es gab (früher, als ich sowas lernen musste) zwei Arten Bürgschaften.
Einmal solche, wo der Bürge direkt in Anspruch genommen werden kann und solche, wo der Gläubiger erst den ursprünglichen Schuldner herannehmen muss, bevor er sich am Bürgen bedienen darf.
Nehmen wir mal an, Person A kauft sich ein Auto auf
Finanzierung. Sie braucht aber, aus welchen Gründen sei jetzt
mal dahingestellt, einen Bürgen. Nun bürgt Person B für Person
A.
Mein persönlicher Leitsatz zu Bürgschaften ist: Wer für
jemanden bürgen will, der soll lieber gleich demjenigen das
Geld leihen.
Entweder A ist vertrauenswürdig und B hat genug Geld - dann
soll B dem A das Geld leihen.
Oder aber B hat nicht das evtl. nötige Vermögen oder A ist
nicht vertrauenswürdig - dann weder leihen noch bürgen!
Oder - wie gesagt meine persönliche Meinung - kurz gesagt:
Niemals Bürgen!
Mit dem Ergebnis stimme ich überein aber die Alternative, den Bürgen gleich Kreditgeber werden zu lassen, finde ich etwas abstrus. Normalerweise wird es doch so sein, daß der Bürge das geld selbst auch nicht hat, wohl aber sein Einkommen ausreichen würde, den Kredit zu bedienen.
Person A zahlt nun keine einzige Rate und die Mahnungen
gehen nun an Person B. Hat Person B eine Möglichkeit, aus
dieser Bürschaft herauszukommen und falls ja, welche
Konsequenzen hätte dies für Person A?
Wie bei allen Verträgen gilt: Sie sind zu erfüllen. Evtl. gibt
es Regelungen, die den Vetrag als sittenwidrig o.Ä. erscheinen
lassen.
Hm, sehr kryptisch. „Evtl. gibt es Regelungen“ und „als sittenwidrig o.Ä. [sic!] erscheinen lassen“ klingen nach gesundem Halbwissen.
Dies möge aber der Anwalt von B prüfen!
Es gab (früher, als ich sowas lernen musste) zwei Arten
Bürgschaften.
Einmal solche, wo der Bürge direkt in Anspruch genommen werden
kann und solche, wo der Gläubiger erst den ursprünglichen
Schuldner herannehmen muss, bevor er sich am Bürgen bedienen
darf.
Jeder Kreditgeber, der bei Verstand ist, läßt sich eine selbstschuldnerische Bürgschaft geben.
Gruß
C.
Wie bei allen Verträgen gilt: Sie sind zu erfüllen. Evtl. gibt
es Regelungen, die den Vetrag als sittenwidrig o.Ä. erscheinen
lassen.
Hm, sehr kryptisch. „Evtl. gibt es Regelungen“ und „als
sittenwidrig o.Ä. [sic!] erscheinen lassen“ klingen nach
gesundem Halbwissen.
Nun, ich habe von einem Urteil gelesen, wo eine Bürgschaft einer Ehefrauf eines Firmeninhabers als nichtig erkannt wurde. Ich meine, das Stichwort wäre „Sittenwidrigkeit“ gewesen (deswegen das „o.Ä.“).
Die Begründung war, dass die in geschäftlichen Dingen völlig unerfahrene Frau genötigt wurde, nur „aus formellen Gründen“ eine Bürgschaft für einen Kredit an die Firma ihres Mannes zu unterzeichnen, obwohl selber ohne Einkommen und Vermögen. Dies war dem Kreditgeber auch bekannt, und letztlich kam sie deswegen aus der Bürgschaft heraus.
AZ? Keine Ahnung, aber nicht der BILD, sondern dem Wirtschaftsteil einer Tageszeitung entnommen.
Das mit dem „gesunden Halbwissen“ bestätige ich Dir hiermit.