Kaution beträgt 1300 € sind 2 Kaltmieten. Ist die Bürgscahft
dann ungültig? oder noch nicht? Falls nicht gilt die
Bürgschaft dann nur noch für eine Kaltmiete 650 €?
Da bin ich jetzt etwas überfordert. Wenn im MV 2 MM vereinbart und diese ja geleistet wurden, dann würde ich meinen, dass die Bürgschaft hinfällig ist, da die Kaution ja vertragsgemäß erbracht wurde. Steht dort 3 MM und der Rest wurde über die Bürgschaft abgesichert, dann wird es knifflig, da ja es 2 Bürgen gibt.
Ich würde meinen, dass man sich die bereits geleistete Kaution
von den Nachmietern erstatten lassen sollte. Wenn der Vermieter
einem nicht aus dem Vertrag entlässt und man somit für die
anderen Mieter auch nach Auszug haftbar ist, hat man wenigstens
das Geld.
Ob eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung der noch wohnenden
WG-Mitglieder sinnvoll und aussichtsreich ist, kann nur ein
Anwalt erklären.
Wenn der Vermieter mit den anderen WG-Mitgliedern keinen neuen
Vertrag eingeht, haben die das Problem eine neue Bleibe suchen
zu müssen, und werden sich wohl wehren.
Man könnte mit dem Vermieter reden, ob er den neuen Mieter (4)
akzeptiert und einem (1) aus dem Vertrag entlässt, wenn dieser in den Vertrag einsteigt. Zumal er ja die Kaution hat. Wenn die
anderen mitspielen, kann man dem Vermieter ja vorschlagen, dass
man die Kaution auf 3 Monatsmieten aufstockt. Dann hat der
Vermieter eine höhere Mietsicherheit als bisher.
Wenn man ihm dann noch klar macht, dass ihm die Bürgschaft (s. o.) sowieso nichts bringt, überlegt er es sich vielleicht und geht darauf ein.
Den verbleibenden Bewohnern (2 + 3 im MV als Hauptmieter) wäre zu empfehlen, mit dem nicht im MV stehenden Bewohner (4) zumindest einen Untermietvertrag zu schließen, sofern der Vermieter eine Untervermietung erlaubt. Unklar ist, wieviele Bewohner erlaubt sind. (Überbelegung?, sonst. Rechte des VM? Da habe ich keine Ahnung, was der VM für Möglichkeiten hat, den Einzug des neuen zu verhindern)
Diphda