Bürgschaft

WG mit 2 Personen gegründet. nach 2 Wochen kamen Personen 3+4 dazu. Person 1-3 sind als Hauptmieter eingetragen, wovon Personen 1-2 Bürgschaften, von den Eltern hinerlegen mussten.

Wenn Person 1 jetzt auszieht. Ist die Bürgschaft vom Vater (Person 1)dann automatisch raus? oder muß Person 1 das extra beantragen? Wenn ja wen muß Person 1 anschreiben, was wird benötigt, damit Person 1 aus der Bprgschaft raus kommt?

Hallo,

Wenn Person 1 jetzt auszieht. Ist die Bürgschaft vom Vater
(Person 1)dann automatisch raus? oder muß Person 1 das extra
beantragen? Wenn ja wen muß Person 1 anschreiben, was wird
benötigt, damit Person 1 aus der Bprgschaft raus kommt?

Ich würde meinen, dass Person 1 vom Vermieter aus dem Mietverteag entlassen werden muss, und dann auch der Bürge nicht mehr haftbar ist.

Ein Recht darauf, aus dem Mievertrag entlassen zu werden besteht mW nicht. Es müssen dann alle gemeinsam kündigen und hoffen, dass der Vermieter mit den anderen der WG einen neuen Mietvertrag schließt.

Ahnlicher Fall, der mE übertragbar ist.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Wurde auch eine Mietkaution bezahlt? Wenn ja, dann ist die Bürgschaft quasi eh „hinfällig“, da jeweils nur eine Mietsicherheit (also z.B. Bürgschaft ODER Kautionszahlung) statthaft ist, der Bürge bei Zahlung einer Kaution die Bürgschaft also ablehnen kann.

Die meisten Vermietern machen’s (obwohl sie es teilweise sogar wissen) trotzdem.

Person 1-4 haben alle anteilig eine Kaution hinterlegt (325 €/ Person) + die Bürgschaften von Person 1+2, da diese die Wohnung angemietet haben. Was kann Person 1 tun, damit die Kaution zurück gezahlt oder die Bürgschaft „aufgelöst“ wird?

Person 1-4 haben alle anteilig eine Kaution hinterlegt (325 €/
Person) + die Bürgschaften von Person 1+2, da diese die
Wohnung angemietet haben. Was kann Person 1 tun, damit die
Kaution zurück gezahlt oder die Bürgschaft „aufgelöst“ wird?

Die Bürgschaft ist unzulässig, wenn eine Kaution geleistet wurde. Das wollte der Vorposter damit ausdrücken.
Ein OLG-Urteil dazu:
http://www.kostenlose-urteile.de/Volle-Mietkaution-p…

Kaution beträgt 1300 € sind 2 Kaltmieten. Ist die Bürgscahft dann ungültig? oder noch nicht? Falls nicht gilt die Bürgschaft dann nur noch für eine Kaltmiete 650 €?

Kaution beträgt 1300 € sind 2 Kaltmieten. Ist die Bürgscahft
dann ungültig? oder noch nicht? Falls nicht gilt die
Bürgschaft dann nur noch für eine Kaltmiete 650 €?

Da bin ich jetzt etwas überfordert. Wenn im MV 2 MM vereinbart und diese ja geleistet wurden, dann würde ich meinen, dass die Bürgschaft hinfällig ist, da die Kaution ja vertragsgemäß erbracht wurde. Steht dort 3 MM und der Rest wurde über die Bürgschaft abgesichert, dann wird es knifflig, da ja es 2 Bürgen gibt.

Ich würde meinen, dass man sich die bereits geleistete Kaution
von den Nachmietern erstatten lassen sollte. Wenn der Vermieter
einem nicht aus dem Vertrag entlässt und man somit für die
anderen Mieter auch nach Auszug haftbar ist, hat man wenigstens
das Geld.

Ob eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung der noch wohnenden
WG-Mitglieder sinnvoll und aussichtsreich ist, kann nur ein
Anwalt erklären.

Wenn der Vermieter mit den anderen WG-Mitgliedern keinen neuen
Vertrag eingeht, haben die das Problem eine neue Bleibe suchen
zu müssen, und werden sich wohl wehren.

Man könnte mit dem Vermieter reden, ob er den neuen Mieter (4)
akzeptiert und einem (1) aus dem Vertrag entlässt, wenn dieser in den Vertrag einsteigt. Zumal er ja die Kaution hat. Wenn die
anderen mitspielen, kann man dem Vermieter ja vorschlagen, dass
man die Kaution auf 3 Monatsmieten aufstockt. Dann hat der
Vermieter eine höhere Mietsicherheit als bisher.
Wenn man ihm dann noch klar macht, dass ihm die Bürgschaft (s. o.) sowieso nichts bringt, überlegt er es sich vielleicht und geht darauf ein.

Den verbleibenden Bewohnern (2 + 3 im MV als Hauptmieter) wäre zu empfehlen, mit dem nicht im MV stehenden Bewohner (4) zumindest einen Untermietvertrag zu schließen, sofern der Vermieter eine Untervermietung erlaubt. Unklar ist, wieviele Bewohner erlaubt sind. (Überbelegung?, sonst. Rechte des VM? Da habe ich keine Ahnung, was der VM für Möglichkeiten hat, den Einzug des neuen zu verhindern)

Diphda

Im Mietvertrag sind 2 Kaltmieten als Kaution vereinbart.

Kaution 2 Kaltmieten 1300 €
Bürgschaft ist bis max. 2670 €

Sorry, aber ich weiß jetzt echt nicht, wass du noch wissen willst und was unklar ist.

Ich denke es gab jetzt genug Infos und wenn man selbst ein bisschen nachdenkt und diese Infos verarbeitet, notfalls noch mal Suchmaschinen bemüht, müsste man doch nun einigermaßen klar kommen.

Ansonten würde ich den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen, da ich selbst leider nichts weiteres hilfreiches anzubieten habe.

Huhu Olaf,

sehr guter hilfreicher hinweis!!