Bin 1992 als Kreditbürge für einen Bekannten eingetreten,allerdings war ich zu der Zeit Arbeitslos und alleinstehend mit einen Kind.
Nun soll ich diesen Kredit zurück zahlen der mittlerweile über 50.000,-Euro ist.
Die Bank hat dies an eine Inkassofirma verkauft diese will mich nun Pfänden.
Kann ich dagegen vorgehen?
Ich bin der Meinung das ich als Bürge eigentlich nicht in Frage gekommen währe.
Hallo Sylvia1965
Ich bin der Meinung das ich als Bürge eigentlich nicht in Frage gekommen währe.
Falsch: Genau das ist die Aufgabe des Bürgen. Er springt ein sobald der eigentliche Kreditnehmer nicht zahlen kann und haftet für die Abzahlung der Verbindlichkeit mit seinem Vermögen.
Viel Spaß beim zahlen!
Dein
Ebenezer
Hallo,
es hat mehrfach Gerichtsentscheidungen gegeben, nach denen eine Bürgschaft nichtig ist, wenn a) der Bürge zum Zeitpunkt der Abgabe der Bürgschaftserklärung wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen wäre, die in Rede stehende Forderung zu bedienen und b) anzunehmen ist, daß die Bürgschaft nur aufgrund einer engen emotionalen Bindung an den Kreditnehmer abgegeben wurde.
Dies betraf in der Vergangenheit in der Regel Ehefrauen, die für Kredite ihres Mannes als Bürgen eintraten, selbst aber weder über ein materielles Einkommen oder Vermögen verfügten.
Da es bei Dir nur um einen Bekannten geht, kann man sicherlich die Frage stellen, ob die genannten Voraussetzungen bei Dir erfüllt waren, daß die Bürgschaft von vornherein nichtig war.
Alleine kommst Du aus der Nummer im Zweifel nicht raus. Also ab zum Anwalt bzw. zum Gericht (Beratungsschein).
Gruß
C.