Bürgschaft?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Schwester lebt seit fast 30 Jahren mit ihrem Lebensgefährten zusammen, sie sind nicht verheiratet, haben 2 erwachsene Töchter und zahlen ein Haus ab, in dem sie auch wohnen. Das Haus ist auf den Namen ihres Lebensgefährten eingetragen. Möglicherweise schaffen sie das nicht bis zum Schluss, und es muss verkauft werden.
Meine Schwester hat von unserem Vater bereits ein Haus geerbt.
Nun meine Frage:
Muss meine Schwester mit ihrem von unserm Vater geerbten Haus bürgen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße
Martina Eichhorn

Hallo,

unabhängig davon, ob Deine Schwester verheiratet ist oder nicht - sie haftet ausschließlich dann, wenn sie selbst entweder einen Kreditvertrag oder eine Bürgschaftserklärung unterschrieben hat. Alleine aus des Zusammenleben ergeben sich keine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern des Partners.
Ingeborg

Liebe Ingeborg,
vielen Dank für die prompte und hilfreiche Antwort!
Liebe Grüße
Martina

Hallo Martina,
bürgen muss Deine Schwester nur, wenn Sie eine Bürgschaft übernommen hat bzw. einen Bürgschaftsvertrag unterzeichnet hat.
Wenn sie allerdings den Kreditvertrag mitunterzeichnet hat haftet sie für die Verbindlichkeit mit ihrem Vermögen, zu dem auch das geerbte Haus gehört.
Wenn sie gar nichts unterschrieben hat, haftet sie auch nicht.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo lieber Experte,
vielen Dank für die schnelle Auskunft.
So wie es aussieht, hat sie doch irgendwas mit unterschrieben.
Na ja dann…
Und so wie’s aussieht wollen sie dann doch beide das Haus „retten“.
Nochmals vielen Dank und
Liebe Grüße
Martina

Sehr geehrte Frau Eichhorn,
ich denke nicht,aber das ist nur eine Vermutung.
Leider kann ich Ihnen da sonst nicht weiterhelfen.

Freundliche Grüße
Jürgen Rother