hallo
einer meiner Freunde hat vor ein paar Jahren den Blödsinn gemacht und für 100.000 DM (jetzt natürlich 50.000 Euro)gebürgt.
M.M. wird mein Freund von diesem Kreditnehmer wie eine Weihnachtsgans ausgenommen. Doch das nur nebenher.
Seine Frau fragt mich nun, wie m,an aus dieser Bürgschft wieder raus kommt.
Natürlich ohne dann für den vermutlich platzenden Kredit 50.000 Euro dann hinlegen zu müssen. Denn der Kreditnehmer hat nichts. Also würde bei einem Platzen des Kredites er als Bürge dafür blechen müssen.
Wer weiß Rat?
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
im Prinzip gilt: Bürge niemals… wenn es sich irgendwie vermeiden läßt.
Und wenn dann sollte man nach Möglichkeit folgendes vereinbaren:
- Die Höhe der Bürgschaftssumme begrenzen
- Die Dauer der Bürgschaft zeitlich befristen
- Möglichst mit anderen zusammen bürgen. Das vermindert das Risiko.
- Man sollte jederzeit die finanzielle Situation desjenigen, für den man bürgt, genau unter die Lupe nehmen dürfen.
Denn dein Bekannter kommt nur raus, wenn Ihn der Geldgeber daraus entläßt oder der Kreditbetrag zurückgezahlt ist.
Ansonsten hängt er drin, selbt wenn der Kreditnehmer verstirbt 
Die Bürgschaft wäre nur dann unwirksam, wenn
a) die Bank das den Bürgen treffende Haftungsrisiko schuldhaft verharmlost hat (dies ist seltenst der Fall)
oder
b) wenn ein einkommensschwacher Bürge wirtschaftlich mit der von ihm begehrten Rückzahlung des Darlehens krass überfordert ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn der pfändbare Teil des Einkommens nicht einmal ausreicht, um die laufenden Zinszahlungen auf die Kreditsumme zu decken. Wobei der BGH (AZ: IX ZR 337/98) es dabei durchaus für zumutbat hät, den letzten Vermögenswert zu versetzen.
Leider keine guten Nachrichten…
Gruß Ivo
Hallo Ivo
genau das habe ich seiner Frau, die gerade rotiert, auch gesagt.
Schließlich ist eine Bürgschaft dafür da, dass die Rückzahlung garantiert wird.
Doch wenn er sich mit der Bank zusammen setzt und der sagt: ich will raus, dann wittert die Bank Ungemach, da stimmt was mit der Bonität nicht mehr! Ergebnis wird sein, dass sie sofort das Geld zurück verlangt. Das kann der Schuldner nicht und der Bürge, mein Freund, auch nicht (weil er dann sein Haus verkaufen müsste)
Also ist er auf Gedeih und Verderb gebunden.
Es ist sogar noch viel schlimmer: er hat nirgends was schriftliches gemacht (sein AG darf davon nichts wissen).
Der Schuldner kann, wenn er will, ihn am ausgestreckten Arm verhungern lassen.
Wie man so etwas machen kann, werde ich nie begreifen.
Grüße
Raimund
Es ist sogar noch viel schlimmer: er hat nirgends was
schriftliches gemacht (sein AG darf davon nichts wissen).
Hallo Raimund,
wieso darf sein AG nichts davon wissen?
Was geht das den AG an?
Fragt nur aus Neugier
Friedrich
hallo Friedrich,
da möchte ich bitte nicht darauf eingehen. Es könnte jemand mitbekommen wer das ist und dann gibt´s Zoff.
Grüße
Raimund
hallo Friedrich,
da möchte ich bitte nicht darauf eingehen. Es könnte jemand
mitbekommen wer das ist und dann gibt´s Zoff.
Grüße
Raimund
Nochmals Hallo,
es würde mich nur interessieren wie ein Chef etwas von einer Bürgschaft erfahren kann.
Muß man das als Arbeitnehmer beim Chef anmelden?
Hat ein Arbeitgeber das Recht etwas von Bürgschaften zu erfahren?
Mir ist davon nichts bekannt und deshalb interessiert mich das.
Gruß
Friedrich