Hallo,
nehmen wir mal an, es gäbe da einen Schwager X. , der aufgrund einer Wohnungsräumung mittels Gerichtsvollzieher einen sogenannten Offenbarungseid geschworen habe. Nehmen wir mal weiter an, das dieser X. gerade einen Job mit einer 3monatigen Probezeit bekommen habe und derzeit bei seiner verheirateten Schwester untergekommen sei. Weiterhin habe dieser X. mit der räumenden Wohnungsbaugesellschaft eine Vereinbarung getroffen, seine Mietrückstände in 150€ Monatsraten abzustottern. Nehmen wir mal noch weiter an, daß X. jetzt eine Wohnung (1 1/2 Raum / 40m²) bekommen könnte, wenn eine Person für 1 Jahr eine Mietbürgschaft übernehmen würde. Die monatliche Miete inkl. Nebenkosten beträge ca. 280 €!
Wäre so eine Bürgschaft ratsam!?
ciao
AnKaDo
Hallo!
Die monatliche Miete inkl.
Nebenkosten beträge ca. 280 €!
Wäre so eine Bürgschaft ratsam!?
Ratsam? Eine Bürgschaft ist immer mit spitzen Fingern anzufassen. Hier scheint ein Verwandter wirklich in der Klemme zu stecken und die zeitlich und betragsmäßig begrenzte Bürgschaft ist keine große Sache, wenn Du notfalls 3.360 € auf den Tisch des Hauses legen kannst. Aber: Wer keine müde Mark übrig hat und bei Inanspruchnahme aus der Bürgschaft selbst ernsthaft in Not gerät, sollte soetwas niemals unterschreiben!
Du mußt natürlich selbst wissen, wie zuverlässig der in Not geratene Mann ist. Trinkt er oder neigt er bei jedem Cent in der Tasche zu unsinnigen Ausgaben… Es hilft zwar nicht wirklich, aber wenigstens den monatlichen Nachweis über die tatsächlich gezahlte Miete solltest Du vereinbaren. Ansonsten kann man im engeren Verwandtenkreis nach meinem Empfinden kaum viel schriftlichen Kram veranstalten.
Wenn der Schwager die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wird es vermutlich mehr Schulden geben als nur ein bißchen Mietrückstand. Wenn es so ist, könntetst Du Deinem Schwager den Tipp geben, zur Schuldnerberatung zu gehen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Nehmen wir mal noch weiter an, daß X. jetzt eine Wohnung
bekommen könnte, wenn eine Person für 1 Jahr eine
Mietbürgschaft übernehmen würde. Die monatliche Miete inkl.
Nebenkosten beträge ca. 280 €!
Ich kann Wolfgang nur zustimmen, es hängt vom (voraussichtlichen) Verhalten des Schwagers ab. Wenn Du denkst, dass er sein Geld zusammenhalten kann, dann tu es!
ANsonsten würde ich mit dem Vermieter vereinbaren, dass Du bei Vorliegen von drei Monaten Mietschulden informiert wirst, damit DU
a) noch mal mit dem Schwager reden kannst
b) du schon mal Geld beiseitelegen kannst.
Die Bemerkungen Wolfgangs zu deiner Leistungsfähigkeit sollten natürlich ebenfalls beachtet werden.
Ciao maxet.