Bürgschaft

Guten Abend zusammen!

na gut… allgemein formuliert… schliesslich brauche ich ja auch ANtworten…
*grummel*
ist aber garnicht so einfach…

also da ist Mutter M mit Tochter A.
Tochter A studiert in K und will nun in eine WG (hier ist jetzt eine Wohngemeinschaft gemeint) einziehen.

Vermieterin V legt jetzt einen Mietvertrag vor, in dem die monatliche Miete, die Kaution, und die Höhe der Eigenbeteiligung bei den Schönheitsrepararturen (???) festgelegt werden sollen.

Nun gibt es also eine Vermieterin V und die Mieter A, B und C, die jeweils im Mietvertrag unter Mieter aufgeführt sind.

Angenommen, V würde jetzt von jedem Mieter auch noch eine Bürgschaft verlangen… 3 MM (Monatsmieten…) Kaution werden hinterlegt…

Wozu könnte nun diese Bürgschaft dienen… und WIE könnt die Mutter M nun diese Bürgschaft formulieren, um nicht bis ans Lebensende für die in einer Studenten-WG mietnomatierende Tochter A bezahlen zu müssen???

völlig verwirrte Grüsse
Ulli

Hallo Ulli,

eine Bürgschaft kann zusätzlich zur Kaution vereinbart werden, allerdings dürfen beide zusammen den gesetzlichen Höchstbetrag von drei Kaltmieten nicht überschreiten.

BGH, Urteil v. 30.6.2004 - VIII ZR 243/03, WM 2004, S. 473

Ich würde vorschlagen dem Vermieter die Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zu zahlen, eine Bürgschaft darüber hinaus kann man zurückverlangen. Die Kaution nach mängelfrei abgenommenem Wohnraum am Ende des Mietverhältnisses auch.

Gruß Rotraut

Hallo Ulli,

ob das hier klickbar ist, weiß ich nicht:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

deshalb hier noch der link:

http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entsc…

Die Daten des Urteil eingeben und los.

Gruß Rotraut

hallo ulli,

ich persönlich würde
nicht bürgen,da es sich
meistens um selbst-
schuldnerische bürg-
schaften handelt,womit
man heute und in zu-
kunft für schulden von
jemanden haftbar ist.

mfg

kunde3

Danke!
Nochmal Danke für die Antworten!

da Tochter A ohne Bürgschaft die Wohnung nicht bekommen würde…
hatte Mutter M ja keine Wahl :frowning:

Also eine Bürgschaft geschrieben, die bis zum Auszug der Tochter aus der Wohnung zeitlich begrenzt ist.
Auserdem den Wert auf drei Monatsmieten incl. Kaution begrenzt.
Damit hätte die Bürgschaft dann einen Wert von Null Euro.

Mal sehen, was die Vermieterin V dazu meinen wird :smile:

Danke jedenfalls für die Antworten!

Lieben Gruss
Ulli