Bürgschaft anstatt Mietkaution

Hallo Wissende,

was spricht dafür, eine Mietkaution durch eine Bankbürgschaft abzusichern? Mit welchen Kosten muß man einmalig/jährlich rechnen, wenn die Bürgschaft auf beispielsweise 1500 € läuft? Kann der Vermieter auch über Teilbeträge verfügen, z.B. der Mieter zieht aus, für evtl. nebenkostennachzahlungen möchte der Vermieter gern 200 € einbehalten. Muß man dem Bürgen gegenüber nachweisen und begründen, aus welchem Grund man einen Teil der Bürgschaftssumme beansprucht, kann der Bürge dem widersprechen?

Danke für Eure Auskünfte!

Wolfgang D.

was spricht dafür, eine Mietkaution durch eine Bankbürgschaft abzusichern?

Man muß kein Bargeld aus der Hand geben.

Mit welchen Kosten muß man einmalig/jährlich
rechnen, wenn die Bürgschaft auf beispielsweise 1500 € läuft?

Das kann Dir nur Deine Bank sagen.

Hallo,

was spricht dafür, eine Mietkaution durch eine Bankbürgschaft
abzusichern? Mit welchen Kosten muß man einmalig/jährlich
rechnen, wenn die Bürgschaft auf beispielsweise 1500 € läuft?

es wird eine jährliche Provision berechnet, die sich auf 2-5% des verbürgten Betrages beläuft.

Kann der Vermieter auch über Teilbeträge verfügen, z.B. der
Mieter zieht aus, für evtl. nebenkostennachzahlungen möchte
der Vermieter gern 200 € einbehalten. Muß man dem Bürgen
gegenüber nachweisen und begründen, aus welchem Grund man
einen Teil der Bürgschaftssumme beansprucht, kann der Bürge
dem widersprechen?

Das käme auf die Bürgschaftserklärung an. Einen denkbaren Text findest Du hier:
http://www.roevenich-immobilien.de/mustervertraege/m…

Gruß
Christian