Bürgschaft, Aushilfsjob

hallo,

kann eine studentische aushilfe(nebenjob)eine bürgschaft übernehmen?

noch eine kleine Frage
Wenn auf einem Wohnungsbewerbungsbogen eine Spalte für einen MItbewerber drin ist und man idese ausfüllen würde…wäre dieser dann automatisch im Mietvertrag als Vermieter drin, obwohl diese PErson eigentlich nur eine Bürgschaft übernehmen soll?

Wenn auf einem Wohnungsbewerbungsbogen eine Spalte für einen
MItbewerber drin ist und man idese ausfüllen würde…wäre
dieser dann automatisch im Mietvertrag als Vermieter drin,
obwohl diese PErson eigentlich nur eine Bürgschaft übernehmen
soll?

Hallo

da wäre man höchstens als Mieter drin und nicht als Vermieter.

Ob dem Vermieter als Bürgschaftsnehmer ein Einkommen von 400 € ausreicht mag ich nicht beurteilen.

Gruß

habe mich verschrieben,meine natürlich als mieter,nicht vermieter,klar…und das einkommen wäre höher als 400€…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

war mir schon klar, dass es ein Schreibfehler war *lol*

Gibt Vermieter, denen das Einkommen des Bürgen egal ist, von daher immer individuell zu sehen.

Nur sollte sich der Bürge über die Konsequenzen im Klaren sein.

Gruß

hallo,

kann eine studentische aushilfe(nebenjob)eine bürgschaft
übernehmen?

Sicher kann er das…
in wie weit eine soche Bürgschaft allerdings überhaupt vor Gericht bestand hat, ist eine andere Frage… Hängt vor allem vom Verhältnis zwischen Schuldner und Bürgen ab.
http://www.raekoeve.de/german/akt.php?id=375&catid=3…

Ich persönlich würde NIEMALSNIENICHT für irgendetwas Bürgen.

Gruß
Mike