Sehr direkte antwort die mir nicht wirklich weiter hilft.
Es ist die einzig richtige Antwort. Eine Bürgschaft wäre für den Kreditgeber vollkommen witzlos, wenn sich der Bürge aus der Nummer zurückziehen könnte, wenn ihm danach ist oder gar der Kreditnehmer wackelt.
Ich habe gelesen das es eine möglichkeit gibt wenn man
befangen war, durch familienangehörige oder so. Und so war es
ja. Ich hab es meiner tochter zu liebe getan.
Es gibt Fälle, in denen Bürgschaften von Gerichten für sittenwidrig erklärt wurden. Da ging es bspw. um Ehefrauen, die für Immobilienkredite ihrer Ehemänner bürgten, obwohl sie weder vom Einkommen noch vom Vermögen her auch nur ansatzweise in der Lage gewesen wäre, ihren Verpflichtungen aus den Bürgschaften nachzukommen („krasses Mißverhältniss zwischen Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit“).
Außerdem spielte in diesen Fällen eine Rolle, daß der Bürge die Bürgschaft allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat.
Beides liegt hier aber nicht vor. Die emotionale Verbundenheit bestand nicht zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner, sondern zwischen Bürge und Tochter bzw. Tochter und Hauptschuldner. Weiterhin mag Bedienung eines Autokredites jenseits dessen liegen, was Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse derzeit hergeben, nur geht es dabei um ein Kreditvolumen von einigen tausend bis (mutmaßlich) maximal 20.000 Euro und nicht um ein paar hunderttausend. Insofern ist das oben zitierte Mißverhältnis zwischen Verpflichtung und finanzieller Leistungsfähigkeit nicht so krass wie in den erwähnten Urteilen.
Gruß
C.