Bürgschaft Autokredit

Guten Tag,
Ich habe vor einigen Jahren die Bürgschaft für einen Autokrdit übernommen. Der kreditnehmer ist der Exfreund meiner Tochter. Ich würde gern irgendwie da raus kommen, da es sich jetzt abzeichnet das er schwierigkeiten mit den Zahlungen hat. Ich könnte diese Raten nicht übernehmen, da ich das Geld dafür nicht habe.

Ich danke schon im vorraus für eure Antworten!

Lg

Geht natürlich nicht.

Sehr direkte antwort die mir nicht wirklich weiter hilft.
Ich habe gelesen das es eine möglichkeit gibt wenn man befangen war, durch familienangehörige oder so. Und so war es ja. Ich hab es meiner tochter zu liebe getan.

Wenn man es schon irgendwo gelesen hat, braucht man hier ja nicht mehr zu fragen.

Über manche Fragen kann man sich ja nur noch wundern.

Wenn dann wärs es ja höchstens eine Anfechtung des Vertages;
und das sollte man dann möglichst früh machen, und nicht erst dann, wenn die Zahlung droht

Mal abgesehen davon,
halte ich Bürgschaften für Familienangehörige nicht für unüblich.

Ich habe vor einigen Jahren die Bürgschaft für einen Autokrdit
übernommen. Der kreditnehmer ist der Exfreund meiner Tochter.
Ich würde gern irgendwie da raus kommen

Das klappt evtl.
-wenn die Bürgschaft von Beginn an sittenwidrig war. Wenn Du also z.B. als Hausfrau kein Einkommen hattest.
-wenn Du selber zum Zeitpunkt der Bürgschaft nicht geschäftsfähig warst

Ein Rechtsanwalt kann Dir weiterhelfen.

Ich könnte diese Raten nicht übernehmen, da ich das Geld dafür
nicht habe.

Sofort zur Schuldnerberatung oder zum Anwalt!
Die Bank wird mit Sicherheit versuchen, die Raten vom Bürge zu holen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt. Darauf solltest Du Dich vorher vorbereiten, und nicht aus allen Wolken fallen, wenn z.B. plötzlich Dein Konto und Sparbuch gepfändet sind!!!

Ich danke schon im vorraus für eure Antworten!

Lg

Erdbeerzunge

Sehr direkte antwort die mir nicht wirklich weiter hilft.

Es ist die einzig richtige Antwort. Eine Bürgschaft wäre für den Kreditgeber vollkommen witzlos, wenn sich der Bürge aus der Nummer zurückziehen könnte, wenn ihm danach ist oder gar der Kreditnehmer wackelt.

Ich habe gelesen das es eine möglichkeit gibt wenn man
befangen war, durch familienangehörige oder so. Und so war es
ja. Ich hab es meiner tochter zu liebe getan.

Es gibt Fälle, in denen Bürgschaften von Gerichten für sittenwidrig erklärt wurden. Da ging es bspw. um Ehefrauen, die für Immobilienkredite ihrer Ehemänner bürgten, obwohl sie weder vom Einkommen noch vom Vermögen her auch nur ansatzweise in der Lage gewesen wäre, ihren Verpflichtungen aus den Bürgschaften nachzukommen („krasses Mißverhältniss zwischen Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit“).

Außerdem spielte in diesen Fällen eine Rolle, daß der Bürge die Bürgschaft allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat.

Beides liegt hier aber nicht vor. Die emotionale Verbundenheit bestand nicht zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner, sondern zwischen Bürge und Tochter bzw. Tochter und Hauptschuldner. Weiterhin mag Bedienung eines Autokredites jenseits dessen liegen, was Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse derzeit hergeben, nur geht es dabei um ein Kreditvolumen von einigen tausend bis (mutmaßlich) maximal 20.000 Euro und nicht um ein paar hunderttausend. Insofern ist das oben zitierte Mißverhältnis zwischen Verpflichtung und finanzieller Leistungsfähigkeit nicht so krass wie in den erwähnten Urteilen.

Gruß
C.