Ich habe ein Problem, ich hab die Bürgschaft von meiner jetzt Ex-Freundin übernommen,
solange Sie die Miete bezahlt, is es ja kein Problem,
aber was mache ich, wenn Sie nicht mehr bezahlt?
wie lange geht die Bürgschaft?
was könnte ich am besten machen?
Wenn sie nicht mehr bezahlt, zahlen Sie. Dafür haben Sie gebürgt. Wenn man so einfach eine Bürgschaft zurückziehen könnte, hätte der Vermieter keinen Nutzen an einer Bürgschaft, sie wäre also sinnlos. Der Vermieter hat den Mietvertrag nur unter der Voraussetzung der Bürgschaft abgeschlossen. Die Bürgschaft endet mit Vertragsende des Hauptvertrages, also des Mietvertrages. Sie bürgen aber auch für Betriebs- und Heizkosten und durchgeführte Renovierung, also alle Pflichten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben (evtl. auch Entrümpelung der Wohnung).
Wenn jemand eine Bürgschaft abgibt sollte sie auf die Details achten. Insbesondere, dass eine Maximalhöhe definiert wird für die gebürgt wird. Dies könnten x Warmmieten sein oder auch ein fester Geldbetrag.
d.h. wenn Sie nie mehr aus der Wohnung ausziehen sollte (theoretisch)
und Sie dann ab dem nächstem Monat keinen Bock mehr hat zu zahlen,
ich mein Lebenlang, die Miete zahlen muß?
ohweia, was kann ich machen?
kann ich das Mietverhältnis irgendwie kündigen?
Wenn Sie eine Ausfallbürgschaft übernommen haben, können Sie diese Kündigen mit Frist.
Bei einer Selbstschuldnerischen ist das ein Problem.
Allerding, sollte die Dame nicht bezahlen und Sie als Bürge eintreten müssen, wäre es besser die Dame zieht gleich mal aus, denn dann können Sie die Wohnung fristgemäß mit 3 Monatiger Kündigungsfrist kündigen und die Zahlung begrenzt sich auf nur diese 3 Monate.
Bleibt sie drin, haben Sie ein Problem!
Was steht in der Bürgschaftsvereinbarung? selbstschuldnerisch oder Ausfallbürgschaft? das wäre wichtig zu wissen.
d.h. wenn Sie nie mehr aus der Wohnung ausziehen sollte
(theoretisch)
und Sie dann ab dem nächstem Monat keinen Bock mehr hat zu
zahlen,
ich mein Lebenlang, die Miete zahlen muß?
Nein. Die Bürgschaft ist auf drei Monatsmieten beschränkt.
In der Tat scheint es eine ziemlich dumme Angewohnheit von Dir zu sein, Dinge zu unterschreiben oder zu bestätigen, die Du nicht gelesen oder zumindest nicht verstanden hast. Allein hier hast Du das schon mindestens 3 mal getan.
Bürgschaften bei Wohnraummieten ist eine Heikle Sache und standen schon öfters vor Gericht, Tenor ist, dass die Bürgschaften von Bürge freiwillig gegeben werden muss und ein Vertragsabschluss nicht daran scheitet, dass eine Bürgschaft gegeben wird.
Einfach mal nach den aktuellen BGH urteilen zur Bürgschaft suchen, dann findet man unter anderen so etwas.
Bürgschaften bei Wohnraummieten ist eine Heikle Sache und
standen schon öfters vor Gericht,
Falsch parken auch. Was soll uns das jetzt sagen?
Tenor ist, dass die
Bürgschaften von Bürge freiwillig gegeben werden muss und ein
Vertragsabschluss nicht daran scheitet, dass eine Bürgschaft
gegeben wird.
Interessant. Kannst Du grad mal diesen ‚Tenor‘ aus all den ‚öfteren‘ Fällen verlinken? Und vielleicht auch gleich darlegen, was das jeweilige Urteil mit dem hier besprochenen zu tun haben könnte?
Das Urteil hättest Du vielleicht vor dem Verlinken auch mal lesen sollen. Dort geht es nicht um eine Mietbürgschaft, sondern um eine Bürgschaft, die gegeben wurde, nachdem der Mieter schon mit der Mieter im Rückstand war um doch noch eine Kündigung abzuwenden. Haben wir hier so einen Fall?
Ein Urteil, das ich leider als Volltext nirgends gefunden habe. Es wäre sicher interessant zu lesen, warum das Gericht hier dem Bundesgerichthof (http://www.miettourist.de/downloads/BGH_VIII_ZR_243_…) widerspricht. Noch interessanter wäre es zu wissen, inwieweit das dem hier besprochenen Fall ähnelt. Und am interessantesten wäre es, zu wissen, ob sich andere Gerichte diesem Urteil anschließen würden. So können wir alle nur raten.