hallo Xstream,
Wenn Sie eine Ausfallbürgschaft übernommen haben, können Sie diese Kündigen mit Frist.
Bei einer Selbstschuldnerischen ist das ein Problem.
Allerding, sollte die Dame nicht bezahlen und Sie als Bürge eintreten müssen, wäre es besser die Dame zieht gleich mal aus, denn dann können Sie die Wohnung fristgemäß mit 3 Monatiger Kündigungsfrist kündigen und die Zahlung begrenzt sich auf nur diese 3 Monate.
Bleibt sie drin, haben Sie ein Problem!
Was steht in der Bürgschaftsvereinbarung? selbstschuldnerisch oder Ausfallbürgschaft? das wäre wichtig zu wissen.
Gruß
BHS-Huber