Bürgschaft bei Wohnung

Mein Bruder, der noch Student ist, will eine Wohnung mieten. Da er selbst nichts verdient, hätte der Vermieter gern folgende Bürgschaft von unseren Eltern:

Bürgschaftsverpflichtung

Nachstehende Person(en) … übernehmen für alle dem Vermieter seinem Mieter gegenüber aus dem Mietverhältnis jetzt oder zukünftig zustehenden Forderungen - auch befristete - hierdurch die Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.

…, den …

… …
Bürge 1 Bürge 2

Wer hat mit solchen Bürgschaftsverpflichtungen schon zu tun gehabt? Ist so etwas üblich? Mir erscheint das Ganze etwas schwammig, vor allem, weil es nach Aussage des Vermieters nur um die zu zahlende Miete gehen soll. Kann mir jemand einen Tip geben?

Nina

Hallo,

die Bürgschaft ist in vielen derartigen Mietverhältnissen bei Studenten üblich. Hier werden Angehörige für etwaige Schäden haftbar gemacht. Doch Vorsicht, vor allem, wenn es darum geht, dass mehrere Räume vermietet sind und einige Räume (z.B. Küche oder Bad) gemeinsam genutzt werden müssen.

Mein Bruder, der noch Student ist, will eine Wohnung mieten.
Da er selbst nichts verdient, hätte der Vermieter gern
folgende Bürgschaft von unseren Eltern:

Bürgschaftsverpflichtung

Nachstehende Person(en) … übernehmen für alle aus dem Mietverhältniss entstehenden Kosten wie Miete und Nebenkosten die Bürgschaft.

…, den …

… …
Bürge 1 Bürge 2

Kein Verzicht auf Einreden.

Wer hat mit solchen Bürgschaftsverpflichtungen schon zu tun
gehabt? Ist so etwas üblich? Mir erscheint das Ganze etwas
schwammig, vor allem, weil es nach Aussage des Vermieters nur
um die zu zahlende Miete gehen soll. Kann mir jemand einen Tip
geben?

Es geht um die Miete, um die Nebenkosten und etwaige Schäden. Daher bei solchen Vermietern jeden erkennbaren Mangel, jeden Kratzer in der Wohnung oder jeden Schaden irgendwo durch Zeugen aufnehmen und schriftlich bei Einzug als Anlage zum Mietvertrag dem Vermieter geben. Keine Kaution direkt. Nur über eigenes Sparbuch anlegen und diese dann übergeben.

Gruss Günter