Wir haben auf einem geerbten Grundstück Grundbucheinträge, welche als Bürgschaft für ein Familienunternehmen dienen, an dem wir auch geringe Anteile halten.
Meine Frage nun: Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens, würde unser Grundstück ja zur Tilgung des kredites herangezogen werden und evtl versteigert. Was passiert wenn der Erlös kleiner ist, als die Restschuld, bleibt die Restschuld dann bei uns hängen?.
Wir haben auf einem geerbten Grundstück Grundbucheinträge,
welche als Bürgschaft für ein Familienunternehmen dienen, an
dem wir auch geringe Anteile halten.
Meine Frage nun: Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens,
würde unser Grundstück ja zur Tilgung des kredites
herangezogen werden und evtl versteigert. Was passiert wenn
der Erlös kleiner ist, als die Restschuld, bleibt die
Restschuld dann bei uns hängen?.
Weder Grundbucheinträge noch Grundstücke noch Grundschulden dienen als Bürgschaft, sondern im Zweifel als Sicherheit. Die Bank hat sich als Sicherheit - so übersetze ich Deinen Text jetzt mal - als Sicherheit Grundschulden eintragen lassen. Sind wir uns soweit einig?
Wenn ja, stellt sich nun die Frage, welche Rechtsform das Unternehmen hat und ob Ihr weitergehende Erklärungen abgegeben habt wie bspw. persönliche Bürgschaften.
Soweit sind wir uns einig.
Die Firma ist eine GmbH & Co KG
Weitere Dinge sind meines Wissens nach nicht unterschrieben worden (Nicht sicher, da ja Erbschaft)
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