Bürgschaft eines Dritten für Miete

Hallo,
wenn man eine Wohnung an jemanden vermietet und ein Dritter haftet für die Miete und Nebenkosten mit, wie und wo muß man diese Bürgschaft festhalten, damit es später für den Vermieter keine Probleme gibt. Kann man die Bürgschaft mit dem Dritten gesondert festhalten oder muß es umbedingt im Mietvertrag stehen. Der Dritte möchte nicht im Mietvertrag erscheinen.
Wäre schön, wenn mir jemand bis morgen antworten könnte.
Gruß
Laura D.

Hallo,

wenn man eine Wohnung an jemanden vermietet und ein Dritter
haftet für die Miete und Nebenkosten mit, wie und wo muß man
diese Bürgschaft festhalten, damit es später für den Vermieter
keine Probleme gibt. Kann man die Bürgschaft mit dem Dritten
gesondert festhalten oder muß es umbedingt im Mietvertrag
stehen. Der Dritte möchte nicht im Mietvertrag erscheinen.
Wäre schön, wenn mir jemand bis morgen antworten könnte.

Es kann im Mietvertrag als Zusatz eingetragen werden, dass Herr/Frau in gesamtschudlnerischer Haftung für den Mieter xyz für sämtliche aus dem Mietvertrag entstehende Verpflichtungen eine Bürgschaft übernimmt. Es kann natürlich auch ein Zusatzformular geschrieben werden. Was aber soll jermand hindern, im Mietvertrag eingetragen zu werden, wenn nicht schon jetzt ein „krummes Ding“ geplant wird ? Soizialhilfe in Ausssicht ? Ich würde mir vom Bürgen eine Selbstauskunft der Schufa geben lassen.

Gruss Günter

Bürgschaft, wie Richtig ?

hallo liebe leute,
hallo lieber GünterW,

kannst Du bitte Freundlicherweise einen Satz Formulieren,
denn man im Mietvertrag reinschreiben kann, mit dem man dann
später wenn probleme auftauchen, auch was anfangem kann.

Für Deine Mühe danke ich Dir im voraus .

netten Gruss aus berlin

Samir

Hallo,

wollte Dir direkt Antwort geben. Mail wird unter der angegebenen eMail nicht angenommen. Eine direkte Antwort hier im Brett würde gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen.

Gruss Günter

hallo,

sorry, ich habe meine Mail geändert :

meine Mail lautet :

[email protected]

vielen dank im voraus.

netten gruss

S.

Bürgschaft eines Dritten für Miete

hallo Günter ,

vielen rechtherzlichen dank für Deine Mühe,
aber eine frage noch bitte,

ich werde dass auf ein Seperates Blatt schreiben, so, nun zu der Unterzeichenung,
muss die Mieterin und die die Bürgt UNTERZEICHNEN oder nur eine von den beiden ?

netten Gruss

Samir

wurde auch VIA Meil an dich versendet .

Hallo, bislang liegt keine Mail vor. Unterschreiben muss immer der Bürge.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bürgschaft eines Dritten für Miete

hi,

naja mit meiner Mail stimmt etwas nicht, ich muss mal nachsehen .

vielen dank nochmal.

netten gruss

Samir