Bürgschaft für den Sohn

Ich habe eine Frage:
Für meinen fast 18 jährigen Sohn, der sich in Ausbildung befindet, habe ich eine Bürgschaft übernommen, damit er eine eigene Wohnung bekommt. Seitdem ist nichts mehr wie es vorher war,…leider.
Ich würde gerne von der Bürgschaft zurücktreten.
Meine EX Schwiegereltern haben sich nun bereit erklärt die Bürgschaft für ihren Enkelsohn zu übernehmen.
Hierfür haben sie mir einen handschriftlichen Zettel gegeben, das sie die Mietbürschaft übernehmen.
Im Mietvertrag steht aber mein Name als Bürge. NUn meine Fragen:
Muss der Vermieter diese Bürgschaft mit unterschreiben, oder reicht es aus, wenn ich diese neue Bürgschaft der Schwiegereltern habe.
Oder muss ein neuer Mietvertrag geschrieben werden.
Oder was ist zu tun? DANKE für eure Hilfe…

Hallo,

Nach meiner Einschätzung sollte der Mietvertrag entsprechend geändert werden. Aber ich bin kein Experte. mfg RR

danke,…

Hallo,

Nach meiner Einschätzung sollte der Mietvertrag entsprechend
geändert werden. Aber ich bin kein Experte. mfg RR