Bürgschaft für den Sohn

eine Frage:
Für den fast 18 jährigen Sohn, der sich in Ausbildung befindet, wurde von A eine Bürgschaft übernommen, damit er eine eigene Wohnung bekommt. Seitdem ist nichts mehr wie es vorher war,…leider.
A würde gerne von der Bürgschaft zurücktreten.
B haben sich nun bereit erklärt die Bürgschaft für den Enkelsohn zu übernehmen.
Hierfür haben B einen handschriftlichen Zettel an A gegeben, dass B die Mietbürschaft übernehmen.
Im Mietvertrag steht aber A als Bürge.
Muss der Vermieter diese Bürgschaft mit unterschreiben, oder reicht es aus, wenn A diese neue Bürgschaft von B hat. Also wenn der Sohn nicht zahlen sollte reicht diese Bürgschaft dann aus, damit A aus der Haftung ist.
Oder muss ein neuer Mietvertrag geschrieben werden.
Oder was ist zu tun? DANKE dür die Hilfe…

Der Vermieter muss die neue Bürgschaft akzeptieren (schriftlich) und die alte Bürgschaft zurückgeben (schriftlich.

vnA

Hi vnA,

Der Vermieter muss die neue Bürgschaft akzeptieren
(schriftlich) und die alte Bürgschaft zurückgeben
(schriftlich.

deine Antwort könnte man missverstehen.

Damit das Ganze rechtlich ok ist, müsste der Vermieter die neue Bürgschaft (schriftlich) akzeptieren und …

Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, den A aus der vertraglichen Verpflichtung zu entlassen… Oder sehe ich das falsch?

Gruss
norsemanna

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Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, den A aus der
vertraglichen Verpflichtung zu entlassen… Oder sehe ich das
falsch?

Hi,

nehmen wir mal an, es handelt sich um einen Wohnungsmietvertrag. Da darf die geforderte Sicherheitsleistung nicht über 3 Monatsmieten liegen. Außer die Mieter / Bürge wollen freiwillig mehr.

Wenn er also die Bürgschaft von B annimmt, unter der Bedienung a zu entlassen, muss er es auch, da die Kaution höher wäre als die drei Monatsmieten und zwar unfreiwillig.
Die Herausgabe müsste dann wohl verklagt werden.

Wenn er also die Bürgschaft von B annimmt, unter der Bedienung

ja, wenn! Wenn er aber keine Bürgschaft von B annehmen will und somit auch den A nicht aus der bestehenden Bürgschaft entlassen will…

Gruss
norsemanna