Wir haben folgendes Problem: Mein Mann hat im letzten Jahr die Firma von seinem Vater nach dessen Tod geerbt. Mein Schwiegervater hat für einen Kredit bei der Bank eine Bürgschaft ausgestellt, die dieser auch mit Immobilien etc. unterstützen konnte. Nun hat mein Mann diese Bürgschaft in Höhe von 100.000,-- EUR übernommen, obwohl gar keine Sicherheiten vorhanden sind. Wie es im Moment aussieht kann die Bank jederzeit kommen und den Kredit kündigen, so dass mein Mann über die Bürgschaft zahlen müßte (wovon weiß ich gar nicht). Meine Frage: Muß ich als Ehefrau und Nicht-Unterzeichnerin der Bürgschaft auch in irgendeiner Form damit rechnen, dass ich zur Kasse gebeten werde? Oder können wir z.B. unser Auto „retten“ indem wir es auch mich ummelden? Wer super wenn da jmd. helfen könnte.
Danke
Tach,
mal abgesehen davon, dass die Frage ins Brett der juristischen Fragen gehört, erst mal sortieren.
Dein Mann hat geerbt, nehme an Kapitalgesellschaft?
Schwiegervater hat für einen Kredit dieser Firma gebürgt, mit Sicherheiten z.B. Grundschuld?
Dein Mann hat nun diese Bürgschaft übernommen, ohne Sicherheiten gegenüber der Bank? Sicherheiten Schwiegervater wieder frei? Oder doch noch bei der Bank?
Jetzt ist zunächst die Frage: wenn alles den Bach runter geht, von wem holt sich die Bank das Geld? Von deinem Mann. Nur, wenn da nichts zu holen ist greift man u.U. auf die Sicherheiten Schwiegervater zu, sofern die Bank darauf noch Zugriff hat. Hat die Bank noch Zugriff kann diese auch erst die Sicherheiten verwerten und für den Rest steht dein Mann gerade.
Verschieben von Vermögen innerhalb der Familie: innerhalb eines zeitlich gesteckten Rahmens werden diese Geschäfte rückabgewickelt. Also Vorsicht.
Und wenn du „unser“ in den Raum stellst, dann Frage ich mal „Zugewinngemeinschaft“?
Gruss
B