Heinz hat vor ca. 1 Jahr eine Bürgschaft übernommen, damit seine Cousine, berufstätig und verheiratet, sich ein Haus kaufen konnte.
Nun hat sich Heinz mit der Cousine in die Haare gekriegt, wohnt auch nicht mehr in dem Haus mit ihr, und will aus der Bürgschaft raus.
Frage: Geht das überhaupt und wenn ja, wie?
Das muß Heinz die Bank fragen. Die kann (nicht: muß) ihn aus der Bürgschaft entlassen, wenn sie die Cousine für ausreichend kreditwürdig hält (wozu dann die Bürgschaft ?). Wenn Heinz Pech hat, bleibt ihm die Bürgschaft bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens erhalten.
Wenn Heinz Pech hat, bleibt ihm die Bürgschaft bis zur vollständigen
Tilgung des Darlehens erhalten.
…und wenn Heinz richtig Pech hat dann hört das Cousinchen auch noch auf zu zahlen oder legt eine Privatinsolvenz hin - dann ist er gleich richtig im Geschäft. Cousinchen kann der Sache dann noch die Krone aufsetzen und die Immo wie eine Drohne besetzten und verwohnen.
Mitgebürgt - Mitgewürgt… da hat sich nichts dran geändert!
Wer sich auf so etwas einlässt den kann ich nicht bedauern. Bei Geld hört die Freundschaft oder Verwandtschaft auf.