Guten Tag,
hoffe hier ist jemand mit ein wenig Ahnung in Recht (insbesondere Bankenrecht). Ich weiss, dass kostenlose Rechtsberatung verboten ist und hoffe daher nur auf einige Meinungen bzw. Einschätzungen. Also mein Szenario in Kürze:
Ich unterschreibe 2003 als gesellschaftender GF einer GmbH eine unbeschränkte Bürgschaft zur Sicherung der Geschäftsverbindung für besondere Geschäftsfälle für einen Kontokorrent von 50.000 Euro für die GmbH, bzw Ihr Konto.
2007 kündigt die Bank den Kontokorrekt wegen der wirtschaftlichen Verschlechterung der GmbH und bittet um Rückführung des Saldos. Dies geschieht binnen der Frist und ich kündige zum Zeitpunkt der Rückführung (sprich Konto wieder im Haben, Kontokorrent nicht beansprucht) meine Bürgschaft wegen der Kündigung des Kontokorrents. Die Bank bestätigt den Eingang der Kündigung, weisst aber darauf hin, dass im Falle einer Insolvenz und daraus resultierender Forderungen aus Anfechtung vom Insoverwalter die Bürgschaft wieder auflebe.
2008 meldet der Insolvenzverwalter sich bei der Bank und fordert 35.000 Euro. Die Bank kehrt aus und fordert nun die Rückzahlung durch mich.
Wie schätzt Ihr die Situation ein? Darf die Bank die Bürgschaft aufrechthalten (trotz 4 wöchiger Kündigungsfrist und Rückführung des Saldos zum geforderten Zeitpunkt) - insbesondere da die Bank ja den Kontokorrekt gekündigt hat UND die Bürgschaft extra für diesen Kontokorrent (Zusammenhang?) unterschrieben wurde?
Danke für Eure Einschätzung