Bürgschaft/Grundschuld unbegrenzt?

Hallo,

recherchiere gerade in folgender Sache: A und B sind Geschwister. A hat ein Haus B ein Unternehmen. A bürgt für "alle bestehenden und zukünftigen Forderungen der Hausbank von B gegen B. Zudem sichert er auch dessen Kredite durch Grundschuld auf sein Haus ab.

Was die Bürgschaft angeht, so hält der BGH hiervon wohl nichts und beschränkt die Höhe auf das in Anspruch genommene Kreditniveau am Tage der Abgabe der Bürgschaftserklärung.

Einerseits konsequent hat er keinerlei Problem damit, dass die Grundschuld, die ja dann auch eine konkrete Forderungshöhe abdeckt auch für zukünftige Forderungen gilt.

Jetzt gibt es aber andererseits natürlich auch Fälle, in denen eine Sittenwidrigkeit von Bürgschaften dann angenommen wird, wenn der Bürgende keinerlei wirtschaftlichen Vorteil vom Kredit hat, und zudem auch wirtschaftlich gar nicht in der Lage wäre, die Forderung zu übernehmen.

Aber wie wäre die Grundschuld in dem Falle zu sehen? Klar ist, der Grundstückseigentümer hat nichts von den Krediten. Klar ist auch, dass der Grundschuld natürlich das Haus gegenübersteht (er also durchaus in der Lage ist, die konkrete Forderung zu bedienen), klar ist aber auch, dass dieses Haus sein einziger Wertgegenstand ist.

Fällt jemandem etwas ein, wie man eine Pfandfreigabe erreichen kann? Absprache zwischen den Geschwistern war, dass ein mit der Grundschuld abgesicherter Darlehensrest kurzfristig zuückgeführt werden sollte. Statt Rückführung wurden aber immer weitere Kredite in Anspruch genommen. Vermutlich platzt die Sache bald.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Aber wie wäre die Grundschuld in dem Falle zu sehen? Klar ist,
der Grundstückseigentümer hat nichts von den Krediten. Klar
ist auch, dass der Grundschuld natürlich das Haus
gegenübersteht (er also durchaus in der Lage ist, die konkrete
Forderung zu bedienen),

das ist der entscheidende Punkt. Bürgschaften sind ja immer dann als sittenwidrig eingestuft worden, wenn schon bei Kreditvergabe absehbar war, daß der Bürge mit den Verbindlichkeiten überfordert war. Wer sein Eigentum leichtfertig aufs Spiel setzen will, kann das auch machen.

Fällt jemandem etwas ein, wie man eine Pfandfreigabe erreichen
kann?

Von wem? Von der Bank? Niemals. :wink:

Gruß,
Christian