Meine Alleinerziehende Tochter (mit einem Kind) möchte eine andere Wohnung mieten. Da sie derzeit nur ein geringes Einkommen hat und sich in der Probezeit befindet verlangt der Vermieter einen Bürgen. Ich soll nun dieser Bürge werden. Wenn ich dies übernehme und sie vielleicht nach der Probezeit arbeitslos wird, bezahlt dann das Arbeitsamt oder Sozialamt die Miete oder muss ich dann dafür aufkommen ?
Ich wäre dankbar für Ihre Hilfe !
Sofern Sie kein vermögen hat und das Einkommen alle Einkommen, Arbeitsentgelt, Unterhalt, evtl. Arbeitslosengeld 1 unter der Bedarfsgrenze liegt, wird Sie einen Zuschuss zur Miete und den Nebenkosten in Höhe einer angemessene Wohnung erhalten.
Viele Grüße
Lukas
Hallo, es bestehen aus meiner Sicht nur zwei Fälle: 1. Ihre Tochter bezieht ein Einkommen, dabei kann sie die Miete selbst zahlen. Sie sind Bürge für die korrekte Mietzahlung.
2. Ihre Tochter wird arbeitslos, dann erhält sie AUF ANTRAG Arbeitslosengeld und später HartzIV. Dabei zahlt Vater Staat die Miete (sofern es sich nicht um eine Luxuswhg. handelt). Dabei brauchen Sie nichts zu machen, denn hier kommt die Mietzahlung pünktlich und ist auch einklagbar nach dem Sozialgesetzbuch.- Gruß, Achim
Sie und nicht irgend ein Amt werden bei Zahlungsausfall vom Vermieter aus Ihrer Bürgschaft auf die Zahlung von Miete und Nebenkosten in Anspruch genommen! Die Übernahme einer Bürgschaft birgt stets das Risiko der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für den Bürgen; darüber sollten Sie sich im Klaren sein!
keine ahnung
Ich würde dem Sozialverband VdK beitreten (www.vdk.de). Von denen werden Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Die sind wirklich gut Monatsbeitrag ca. € 4,50.
Hallo,
also als erstes - ich bin in Rechtssachen nicht ausgebildet und kann in dieser Sache nur einen unverbindlichen Tipp geben.
Sie müssen sich bei der Übernahme einer Bürgschaft immer bewusst sein, sobald die Unterschrift gegeben ist, kann auf Sie durchaus im Ernstfall Rückgriff erfolgen. Es gibt natürlich verschiedene Bürgschaftsarten, aber letzten Endes triffts es immer Sie.
Also bitte gut überlegen ob Sie im Ernstfall in der Lage wären, die Mietzahlungen zu übernehmen oder ob Sie das finanziell vielleicht selbst in Schwierigkeiten bringt.
Eine sicherlich kompetente Rechtsberatung erhalten Sie beim Mietverein oder bei der Verbraucherzentrale.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß
Crash
Ja, ja, typisch die Vermieter heutzutage. Haben Schiss um ihre Miete, aber kommen ihren Mietern nicht ein Stück entgegen.
Bürgschaften sind immer ein zweischneidiges Schwert. Im „worst case scenario“ müssen sie dann komplett für alles aufkommen und ich weiß nicht, inwieweit sie das finanziell vertreten können. Und die Ämter, die für Transferleistungen zuständig sind, werden den teufel tun und auch nur eine müde Mark dazugeben. Wie erwähnt: bei Knall auf Fall müssten sie das gesamte Risiko tragen. FÜR IMMER!!!
Mein Ratschlag (so habe ich es gemacht): ihre Tochter soll dem Vermieter klipp und klar sagen, sie könne keinen Bürgen auftreiben und ob sie die Wohnung nun bekommt oder nicht. Einfache Sache, so habe ich es auch gemacht, als ich einen Bürgen auftreiben soll. Und ich ahbe die Wohnung trotzdem bekommen 
Viel Glück und lassen sie sich von Vermietern nichts diktieren.