Hallo,
vor 3 Jahren musste ich als Bürge die Hauptschuld von meinem Bruder übernehmen, weil er sich überschuldete und anschließend Privatinsolvenz beantragt hatte.
Ich hatte damals selber einen Kredit laufen, bei der Schuldübernahme habe ich meinen Kredit aufgestockt um seins aufzulösen. Nun bezahle ich sein Schuld seit 1 Jahr bis 2012.
Wie kann ich aus diesem Schlamassel rauskommen? gibt es irgendwelche Möglichkeiten?
Hallo!
Die einzige Möglichkeit ist, selbst in Privatinsolvenz zu gehen. Es könnte mit der Bank gesprochen werden, um eine Ratenreduzierung zu erreichen, allerdings bei Verlängerung der Laufzeit.
Deshalb bitte, nie in Zukunft für jemanden mehr bürgen!
Liebe Grüße
Dirk
Hallo,
Bürgschaften brechen den Hals, wenn der Bebürgte so unfair ist und den Kopf aus der Schlinge zieht.
Bei der privaten Insolvenz ist es so, dass der Schuldner nicht einmal einen Gläubiger bevorzugen darf, wenn er nicht seine Restschuldbefreiung gefährden will. Im Klartext heißt das, dass der Bruder Dir nicht einen Cent mehr geben darf als allen anderen Gläubigern.
Rechtlich gibt es keine Möglichkeit dagegen anzugehen, sofen der Vertrag nicht sittenwidrig war. Dies kann er sein, wenn kein eigenes Einkommen dagegen steht, oder die Summe nicht in Relation zum Einkommen steht; sprich: man nicht in der Lage sein kann, das Geld jemals zurück zu zahlen.
Da die Angaben hier sehr allgemein gehalten sind, kann mehr dazu nicht ausgeführt werden.
LG
Eigentlich nicht.
Nur durch eine eigene Privatinsolvenz.
Nur wenn Sie als Bürge über kein Einkommen verfügen würden,
wäre die möglicherweise nicht gültig.
Da sie aber schon ein Jahr bezahlt haben, wird diesexs Argument nicht ziehen.
Sorry, aber keine bessere nachricht
Hallo,
leider nennen Sie hier keinne Beträge, um welche Summen es geht.
Die Verpflichtung aus der Bürgschaft müssen Sie erfüllen. Eventuell bietet sich die Möglichkeit für Sie persönlich, ebenfalls (Privat-) Insolvenz anzumelden und auf Grund einer/Ihrer Zahlungsunfähigkeit dann von der Zahlung befreit zu werden. Ich würde Ihnen raten, beim Amtsgericht nachzufragen. Dort gibt es Rechtspfleger, die Sie über die Möglichkeiten informieren.
mfg
Johann Schwenk
???
hm…
Gut! Weiter zahlen bis alles erledigt ist!
Um was geht es Dir?
Hast Du Deine Forderung tituliert?
Angemeldet, Kund getan oder ähnliches?
Warum solltest Du Dich als Bürge aus Deiner Situation berfreien können? Dann bräuchte man ja überhaupt keine Bürgen. Willst Du von Ihm Dein Geld zurück haben? Hast Du das angemeldet, bei Gericht?
Wenig Chancen!!!
Hast Du das nicht angemeldet?
Keine Chance!
Er darf Dir nicht mal freiwillig Geld geben. Geld bekommt nur der Insolvenzverwalter der Dieses an die Gläubiger weiter verteilt. Dein Bruder macht sich strafbar, wenn er Dir Geld gibt! Nach der Restschuldberfreiung kannst Du versuchen, auf freiwilliger Basis, von Deinem Bruder Geld zurück zu fordern. Aber ein Recht hast Du nicht!
Sorry! Gruß aus Franken