Bürgschaft Miete und Kaution

Hallo,
der Vater eines Bekannten hat neu geheiratet und ein Kind gezeugt. Als sich diese Familie wegen einer Räumungsklage eine neue Wohnung suchen musste, hat mein Bekannter zwei Bürgschaften unterschrieben. Einmal eine Kautionsbürgschaft bei der Bank und einmal eine Mietbürgschaft beim Vermieter. Da mittlerweile der Vater und !! die neue Frau Langzeitarbeitslos sind, möchte mein Bekannter wissen, ob man die Bürgschaft auflösen, widerrufen oder befristen/an Bedingungen knüpfen kann.

ratlose Billa

Hallo,

ja, wenn der VM einverstanden ist. Dieser wird wohl dann aber eine andere Sicherheit verlangen.

Grüsse Günter

Frage gehört ins „Mietrecht“.

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Hallo,

ja, wenn der VM einverstanden ist. Dieser wird wohl dann aber
eine andere Sicherheit verlangen.

Grüsse Günter

Frage gehört ins „Mietrecht“.

Hallo Günter,

danke für die Antwort. Was macht man denn, wenn der VM damit nicht
einverstanden ist? Was ich für wahrscheinlich halte.

Gruß
Billa

PS: ja hab ich gesehen, als mein nervöser Finger schon auf senden
gedrückt hatte. Kann man das nachträglich ändern?

[MOD]
Hi,

PS: ja hab ich gesehen, als mein nervöser Finger schon auf
senden
gedrückt hatte. Kann man das nachträglich ändern?

einfach den Wunsch nach Verschieben der Anfrage an uns Moderatoren
richten, und wir veranlassen dann den Rest.

Da eh noch keine großen Antworte kamen,
kann ich den Artikel auf Deinen Wunsch hin löschen
und Du erstellst einen Neuen im gewünschten Brett.
Das würde dann schneller gehen.

Bitte diese Wünsche per Email an uns Moderatoren richten.

Sschönen Gruß

Christian [MOD]

Hallo,

ja, wenn der VM einverstanden ist. Dieser wird wohl dann aber
eine andere Sicherheit verlangen.

Grüsse Günter

Frage gehört ins „Mietrecht“.

Hallo Günter,

danke für die Antwort. Was macht man denn, wenn der VM damit
nicht
einverstanden ist? Was ich für wahrscheinlich halte.

Gruß
Billa

Hallo,

dann kann man nur hoffen, dass man nie in Anspruch genommen wird.

Gruss Günter