in meinem Bekanntenkreis ist jemand verstorben, der eine (Ehegatten)-Bürgschaft über die Finanzierung einer Immobillie übernommen hat. Nach dem Gesetz gilt wohl eine Bürgschaft über den Tode hinaus, aber wie ist das gemeint? Wird diese Bürgschaft automatisch vererbt oder kann bei nichtantritt der Erbschaft dies vermeiden werden?
Wird diese
Bürgschaft automatisch vererbt oder kann bei nichtantritt der
Erbschaft dies vermeiden werden?
Hallo,
nach deutschem Erbrecht gilt Universalsukzession. Alles (Vermögen und Schulden) geht auf die Erben über. Wenn mehrer Erben vorhanden sind, setzt sich somit das gesamte Vermögen des Erblassers in einer Erbengemeinschaft fort. Einzelne Passiva (wie Bürgschaftsverpflichtung) kann man nicht ausschließen. Es gilt das alles oder nichts prinzip. Entgehen kann man der Haftung entweder via Ausschlagung der Erbschaft oder (ggf. cleverer) wenn man eine Nachlassinsolvenz durchführen lässt. Da ist erstmal nicht gleich alles weg und wenn doch noch was übrig bleibt (Vermögen > Schulden + Kosten des Verfahrens), gehts an die Erben.