Liebe/-r Experte/-in,
Es handelt sich um folgenden Fall:
Ein ‚guter Freund‘ von mir war vor einem Jahr in einer Notsituation. Er konnte seine Miete nicht mehr bezahlen, weshalb sein Vermieter ihm mit fristloser Kündigung des Mietvertrages drohte.
Um meinem Freund Zeit zu verschaffen, damit er seine Angelegenheiten regeln kann, setzte ich handschriftlich ein Schreiben auf einem DIN-A4 Bogen auf. In diesem Schreiben erklärte ich mich dazu bereit die ausstehenden Mieten zu bezahlen, und bürgte für die Zahlung weiterer Mieten, falls diese nicht gezahlt werden. Den Betrag für die ausstehenden Mieten habe ich dem Vermieter auch gezahlt.
Leider hat mein ‚Freund‘ es nicht geschafft seine Angelegenheiten zu regeln, so daß er auch weiterhin keine Miete zahlte. Inzwischen wurde der Mietvertrag beendet und er wohnt nicht mehr in dieser Wohnung.
Die Mieten, die bis zu seinem Auszug aus der Wohnung anfielen und nicht von ihm bezahlt wurden, werden nun mir in Rechnung gestellt. Es handelt sich um EUR 4.300,–.
Meine Frage ist, ob so ein handgeschriebener Zettel eigentlich rechtskräftig ist?
Kann der Vermieter mich wirklich auf die Zahlung der gesamten Summe festnageln?
Das die ganze Aktion sehr naiv und unbedacht von mir war ist mir inzwischen auch bewußt. Mit Sicherheit habe ich auch das letztemal jemanden in finanzieller Form geholfen, bzw. werde mich garantiert für niemanden mehr verbürgen.
Ich hoffe, daß mir jemand bei meinen Fragen dazu helfen kann.
Vielen Dank im voraus hierfür.
Liebe Grüße,
Demiana
Guten Morgen Demiana
Deine Frage ist rechtlicher Art und ich bin nicht Jurist. Bitte stelle sie einer entsprechenden Fachperson.
Mit besten Grüssen
Urs Peter Hinnen
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
LG,
Demiana
Hi,
grundsätzlich ist eine Vertragsform so gültig wie es zwischen den Parteien vereinbart ist. Es kann sogar nur per Handschlag besiegelt werden, allerdings ist die Beweislast da immer etwas schwieriger. Das nur nebenbei. Meistens sind dann die speziellen Vertragsformen nochmal in den einzelnen Abschnitten geregelt.
Die Bürgschaft an sich ist in §§ 765 ff. BGB geregelt.
Scheint leider so, als hättest du alles „richtig“ gemacht. Die Schriftform wurde gewahrt, und ein entsprechendes Rechtsgeschäft, nach Bürgschaftsabschluss, hat dein Schuldner aus deinen Erzählungen auch nicht erkennbar gemacht.
So wie ich das lese kommst du aus der Sache nur raus, wenn du bei Bürgschaftsabschluss noch keine 18 warst.
Desweiteren hoffe ich, dass du deinen „Freund“ zeitgleich vertraglich verpflichtet hast, dir das Geld zurückzuzahlen.
An Deiner Stelle würde ich einen wirklichen Rechtsexperten (Anwalt) zu Rate ziehen. Ich befürchte jedoch nicht, dass der was positiveres sagen kann, als ich.
Schöne Grüße
Bürgschaft rechtskräftig oder nicht?
vielen Dank für Deine Antwort.
Nach allem, was ich bisher darüber herausbekommen habe ist es so, wie Du es beschrieben hast:frowning:
Es spielt wohl keine Rolle, daß die Bürgschaft handschriftlich auf einem formlosen Blatt Papier geschrieben wurde - Ich werde alles zahlen müssen!
Ärgerlich, aber eine Lehre für den Rest meines Lebens.
Bei Geld hört bei den meisten offensichtlich tatsächlich alles auf.
Hallo
das ist übel.Aber sobald man etwas schriftlisches aufgesetzt hat ist es nach meiner meinung unerheblich ob es Handschriftlisch ist oder nicht.Das müsste man gerichtlich klären ,denke ich.Man sollte sich immer gut überlegen , wenn man was unterschreibt.Sie haben unterschrieben .
ich hoffe das es gut für sie ausgeht.
wünsche ihnen viel Glück
mfg conny
Hallo,
also so wie ich das sehe haftest du voll. Befrage dazu
am besten einen Anwalt.