Bürgschaft über 200.000,- wird eingefordert

Hallo Experten,
folgende Problematik hat sich ergeben :
Ich bin Geschäftsführer meiner eigenen GmbH. Habe vor kurzem Insolvenzantrag gestellt.Jetzt hat die Bank alle Verträge (Konto,Darlehen)gekündigt. Habe privat für alles gebürgt. Heute sagte die Bank ich solle eine notarielles Schuldanerkenntnis machen ansonsten müßten sie Mahnbescheid beantragen. Weiß erstmal nicht weiter und hoffe auf gute Ratschläge. Danke fürs erste.

Ich gehe davon aus, dass Sie sich für die GmbH selbstschuldnerisch verbürgt haben. Das notarielle Schuldanerkenntnis ist von den anfallenden Kosten günstiger als der Weg über den Mahnbescheid und ermöglicht der Bank aus dem Schuldanerkenntnis heraus zu vollstrecken. Fraglich ist allerdings, ob sie den Bürgschaftsbetrag aufbringen können. Hier wären weitere Gespräche mit der Bank ratsam (Ratenzahlung, Vergleich). Sofern Sie nicht in der Lage sind die Bürgschaftsinanspruchnahme zu begleichen sollten sie über ein eigenes Insolvenzverfahren nachdenken.

leider kann ich da auch nicht weiterhelfen

am besten sofort einen anwalt einschalten

Hallo,

worüber wurde der Inolvenzantrag gestellt ? Über das Vermögen der GmbH ? Über Ihr privates Vermögen ?

Soweit eine Zahlungsunfähingkeit der GmbH besteht, ist der Geschäftsführer verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Die Haftung der GmbH beschränkt sich - wie der Name schon sagt - auf das Gesellschaftsvermögen. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass Banken und Versicherungen zur sicherung Ihrer Kredite gern eine Sicherheitsleistung des Gesellschafters, z.B. durch eine Bürgschaft, einholen. Fällt die Gesellschaft aus, haftet der Bürge an Stelle der BG, mithin auch mit seinem vollen Privatvermögen.

Der Bürge selbst ist jedoch auch insolvenzfähig und kann das Insolvenzverfahren über sein privates Vermögen eröffnen.

Soweit einmal grundsätzliches. Mehr kann ich aus der Ferne aufgrund des Sachverhaltes nicht sagen.

Hallo,
ich würde zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen, da ich ihr Umstände so nicht genau kenne und ihnen nichts falsches raten möchte.

MfG
HBBH

Hallo,

Der IV Antrag wurde für die GmbH gestellt.

Die Bürgschaft wurde von mir selbstschuldnerisch geleistet. Jedoch kann ich diese Summe nicht aufbringen.
Es ist auch kein Vermögen in Form von Haus etc. vorhanden.

Deshalb die Überlegung was besser ist: mit der Bank verhandeln und hoffen das Sie evtl. mit 10.000 EUR einverstanden ist oder lieber gleich privat IV beantragen. Wie komme ich besser weg?

Gibt es da Erfahrungen wie Banken generell handeln?

Danke

Hallo,
ich bin ebenfalls GF der eigenen GmbH
habe nur das Glück, daß ich meine GmbH
systematisch auf nicht Bankschulden getrimmt habe
Banken im Unternehmen sind scheiße
eine alte indische Tradition ist es,
daß die Bank keine Darlehen an Unternehmen
vergibt sondern nur Kontakte zu privaten
Geldgebern vermittelt, und das macht sich
bezahlt.

Ein Mahnbescheid ist die erste Form und
wird gerichtlich nicht geprüft, also wird bei
einem Widerspruch ein Gerichtsverfahren erforderlich
zumindest spart das zunächst mal Zeit
sich rechtlich zu informieren und abzusichern.

Aber das Problem ist die private Bürgschaft
wenn sie selbstschuldnerisch erstellt worden ist,
dann kann die Bank von der Durchgriffshaftung
Gebrauch machen bzw. diese direkt einfordern.
In der Regel kann Sie auch diese Einfordern,
wenn die GmbH Insolvenz anmeldet, denn damit ist
rechtlich die Zahlungsunfähigkeit dokumentiert und
die Inanspruchnahme damit in jedem Falle gültig.

Die große Frage ist, was hast Du mit den Bankschulden finanziert in Deiner eigenen GmbH - auch Dein Gehalt ?

Wenn mann schon eine GmbH macht
dann hat die zum Ziel die Haftung
aus dem Privatbereich zu eliminieren.
Wenn Du also Darlehen aufnimmst(was nicht klug war)
dann hättest Du einer persönlichen Haftung
nicht zustimmen dürfen …
und wenn die Bank dir dann die Zusage nicht erteilt,
hättest Du nach anderen Quellen suchen müssen …
haste nicht ?
du bist also wahrscheins ein typischer privatinsolvenz
Kandidat, der auch noch vielzuhohe
Abgaben, Belastungen in Kauf genommen hat,
denn ein GmbH Modell ist vergleichsweise
ziemlich teuer …

Eigentlich bin ich in dem Metier nicht so ganz zuhause,
aber vielleicht helfen ja die Ausführungen zunächst einmal.
Gruß
Michael

Hallo,
kann bei dieser Frage leider nicht weiter helfen.
Sorry + trotzdem noch viel Glück und alles Gute!

Hallo,
Dieses Schuldanerkenntnis würde ich auf keinen Fall machen. Dieses benutzen Gläubiger oft um sich den Weg des Mahnbescheides, Vollstreckungsbescheides bis hin zum vollstreckbaren Titel zu sparen und das ganze abzukürzen.
Mit einer Schuldanerkenntnis können die Gläubiger sofort pfänden.
Wenn hier schon Insolvenz beantragt wurde nehme ich an dass hier ein Berater ist der dies gemacht hat. Warum äussert sich dieser nicht dazu?
Warum hier eine GmbH gegründet wurde und privat für alles gebürgt wurde kann ich nicht nachvollziehen…und entbehrt jegliche Logig.
Wenn der Insolvenzantrag richtig gestellt wird bzw. gemacht wird dann sind Sie aus allem draussen; ich sehe hier kein Problem.
Dann kann niemand mehr pfänden und mahnen.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Hallo!

Wie wärs mit einem Anwalt!

Hallo,

also das Damoklesschwert Privatinsolvenz schwebt natürlich auch über der Bank, 50 % anzubieten hätte was, im Falle einer Insolvenz würde die Bank ggf. weniger bekommen, da dann auch der Verwalter noch Geld haben will. Soweit kein Vermögen da ist, auch kein Auto, Motorrad, Boot, Haus, Ferienhaus, Wohnwagen etc. wäre die Privatinsolvenz eine Alternative, anderenfalls fallen alle Vermögensteile in die Insolvenzmasse, auch die, die man bezahlt hat, ohne Schulden zu machen ( man kann das Motorrad z.B. dann aus der Insolvenzmasse herauskaufen, obwohl es einem ja schon gehört… ) Ich würde dazu aber nicht das Internet befragen, sondern einmal einen Rechtsanwalten aufsuchen, der dann sehr sachlich auch die Verhandlung mit der Bank führt.

Da hilft nur ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Ein freundliches Hallo an den Ratsuchenden,

es tut mir sehr leid, aber hier weiß ich keinen Rat.
Ich befinde mich mit meinem Ehemann in einem Privatinsolvenzverfahren mit Hausbauschulden.
Sie sind ein Geschäftsmann, haben geschäftliche Insolvenz angemeldet. Dazu kann ich leider nichts sagen. Ich möchte hier auch nichts Falsches sagen.

Bitte, haben Sie Verständnis dafür, wenn ich nicht weiterhelfen kann.

Sorry.

Freundlichen Gruß
von der Frau des Busfahrers

Hallo,

da als Sicherheit alles private mit eingeflossen ist und jetzt ein Insolvenantrag erst gestellt wurde, dieser aber noch nicht eröffnet bzw. mit einer eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher bzw. Amtsgericht hinterlegt ist, hat die Bank das Recht einen Mahnbescheid zu erlassen. Da aber der Gesamtbetrag, der geschuldet wird mit in die Insolvenz einfließt, ist das nicht so tragisch. Ihnen bleibt ein Selbstbehalt zum Leben.

Viele Grüße
Y.Dosse

Dazu kann ich leider nichts sagen…

bei solchen angelegenheiten wäre es sinnvoller den rechtsanwalt deines vertrauens einzuschalten. online kann man sowas schlecht klären

Ich kann dir da leider nicht weiter helfen!