Hallo,
folgender Fall
eine Person A möchte bei Bank Z einen Kredit aufnehmen für den erwerb eines Grundstücks
Bank Z willigt ein, wenn Bürge B dafür bürgt.
Bank Z möchte nun das auf der Immobilie von B eine Grundschuld eingetragen wird. Welchen Vorteil hat die Bank hierdurch im Vergleich zu einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch B? Im Falle der Zahlungsunfähigkeit von A wäre B als Bürge doch ohnehin mit seinem gesamten Vermögen (darunter die Immobilie) im Spiel.
Wo ist also der Vorteil der Grundschuld? Und wieso will die Bank diese auf der Immobilie von B und nicht auf dem erworbenem Grundstück? Welche Gründe kann es dafür geben?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Stefan