Bürgschaft vs Grundschuld

Hallo,

folgender Fall

eine Person A möchte bei Bank Z einen Kredit aufnehmen für den erwerb eines Grundstücks

Bank Z willigt ein, wenn Bürge B dafür bürgt.

Bank Z möchte nun das auf der Immobilie von B eine Grundschuld eingetragen wird. Welchen Vorteil hat die Bank hierdurch im Vergleich zu einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch B? Im Falle der Zahlungsunfähigkeit von A wäre B als Bürge doch ohnehin mit seinem gesamten Vermögen (darunter die Immobilie) im Spiel.

Wo ist also der Vorteil der Grundschuld? Und wieso will die Bank diese auf der Immobilie von B und nicht auf dem erworbenem Grundstück? Welche Gründe kann es dafür geben?

Vielen Dank im Voraus

Grüße
Stefan

Hallo,

ganz einfach, die Vermögens- und Einkommenverhältnisse eines Bürgen können sich schnell ändern. Die Immobilie ist relativ wertstabil, und dank Eintragung im GB auch ohne Beteiligung der Bank nicht so veräußerbar, dass der Bank ihr Sicherungsobjekt abhanden käme.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Bank Z möchte nun das auf der Immobilie von B eine Grundschuld
eingetragen wird. Welchen Vorteil hat die Bank hierdurch im
Vergleich zu einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch B?

ein Haus kann verkauft werden. Bei einer Bürgschaft hätte die Bank dann Schwierigkeiten, an ihr Geld zu kommen, wenn B außer der Immobilie nichts hat.

Wo ist also der Vorteil der Grundschuld? Und wieso will die
Bank diese auf der Immobilie von B und nicht auf dem
erworbenem Grundstück? Welche Gründe kann es dafür geben?

Ein bebautes Grundstück ist meist leichter zu verwerten. Außerdem ist ein bebautes Grundstück in der Regel mehr wert als ein unbebautes.

Gruß
Christian