Bürgschaft, was wenn ein Bürge stirbt?

Hallo, ich hab mal ein paar Fragen.
Meine Oma und mein Opa haben zweimal gebürgt, ein mal für eine Mietwohnung und für ein Haus.
Nun ist meine Oma leider verstorben und ich möchte gerne wissen, wie sich das für meinen Opa nun verhällt? Muß er dafür jetzt alleine bürgen? Oder ist die Bürgschaft hinfällig? Ich möchte nicht das er jetzt dadurch in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Danke für die Hilfe

Hallo,

Meine Oma und mein Opa haben zweimal gebürgt, ein mal für eine
Mietwohnung und für ein Haus.
Nun ist meine Oma leider verstorben und ich möchte gerne
wissen, wie sich das für meinen Opa nun verhällt? Muß er dafür
jetzt alleine bürgen? Oder ist die Bürgschaft hinfällig? Ich
möchte nicht das er jetzt dadurch in finanzielle
Schwierigkeiten gerät.

in Schwierigkeiten kann ein Bürge ohnehin nur kommen, wenn der eigentliche Schuldner ausfällt, d.h. der Kredit, für den der Bürge gebürgt hat, notleidend wird. Im übrigen gehört eine Bürgschaft wie alle Schulden und Vermögensgegenstände zum Erbe.

Gruß
Christian

Aber das Haus ist in der Zwangsvollstreckung und der eigentliche Schuldner in der Privatinsolvenz. Ich kann das leider nicht im Detail aufschreiben, weil jeder sein Ding macht. Was ich aber 100%ig weiß, das das Haus sogar schon in der Zeitung stand und sie in der Priavtinsolvenz ist und meine Großeltern eine Bürgschaft unterschrieben um das Haus zu retten.
Ich persönlich finde es auch recht komisch, das ältere Leute noch für eine so hohe Summe bürgen können.

Und wegen dem lezten Satz, heißt das, das dann alle anderen Kinder für die Bürgschaft eintreten müssen? Oder das ich im falschen Forum bin?

Hallo!

In so einer Situation sollte eigtl. fachmännischer Rat geholt werden.

Die Bürgschafter erlischt nicht durch Tod des Bürgen sie geht im Wege der Erbfolge auf den oder die Erben über. Die Erben haben aber die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen, was nur Sinn macht, wenn die Schulden höher sind wie das Vermögen.

Des weiteren könnte u.U. die Bürgschaft anfechtbar sein, wenn der Bürge gar nich in der Lage ist bzw. war diese zu bedienen. Das müsste ein Rechtsanwalt klären, oder man kann die Frage mal im Rechtsbrett stellen. (Achtung Faq1129 beachten: Frage anonysmisiert stellen).

In beiden Fällen müssen aber alle Fakten auf den Tisch, im trüben rumfischen geht hier nicht. Man muss wissen wie die Großeltern vom Einkommen und vom Vermögen aufgestellt sind. Wie viel das notleidende Haus Wert ist und wie hoch die Kreditverbindlichkeiten sind die darauf lasten und wie hoch der Betrag ist für den gebürgt wurde.

Gruß

derschwede77

1 Like

Hallo,

macht. Was ich aber 100%ig weiß, das das Haus sogar schon in
der Zeitung stand und sie in der Priavtinsolvenz ist

das ist nicht gut. Dann wird die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen, wenn der Verkaufserlös nicht den ausstehenden Kreditbetrag abdeckt.

Ich persönlich finde es auch recht komisch, das ältere Leute
noch für eine so hohe Summe bürgen können.

Das ist weniger eine Frage des Alters als des Einkommens bzw. Vermögens.

Und wegen dem lezten Satz, heißt das, das dann alle anderen
Kinder für die Bürgschaft eintreten müssen?

Wer erbt, weiß ich nicht (mutmaßich Omas Erbe aber doch wohl der Opa). Grundsätzlich ist ein Erbe aber Gesamtrechtsnachfolger, d.h. er übernimmt Vermögen und Schulden. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Haftung für Verbindlichkeiten einzuschränken. Mangels Erfahrung kann ich in der Hinsicht aber nur auf diesem Link verweisen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…

Gruß
Christian