Wenn der Partner für seine Freundin bürgt für eine Wohnung …Wohnung ist gerade angemietet, Kaution überwiesen Vertrag beginnt im Juni…nun seine Freundin betrügt und droht bei Trennung die Bürgschaft zurück zu ziehen (nehmen wir an sie ist auf diese Wohnung angewiesen und muss da einziehen) ist das dann möglich das er das wirklich tut
Auch hallo,
wenn die Bürgschaft bereits vorliegt: Nein. Sonst wäre eine Bürgschaft ja keinen Pfifferling wert.
Gruß!
Horst
Hallo,
leider ist die Aussage von WildAlf nicht ganz richtig.
Eine Bürgschaft kann grundsätzlich wie jedes „Dauerschuldverhältnis“ nach einer gewissen Zeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, bei einem verbürgten Mietvertrag unter anderem nach der vereinbarten Dauer des Mietverhältnisses.
Trotzdem ist die Bürgschaft deshalb nicht wertlos, denn die Kündigung wirkt nur für die Zukunft. Bis zum Kündigungstermin aufgelaufene Zahlungsrückstände beispielsweise bleiben „verbürgt“.
Im konkreten Fall würde ich der Mieterin allerdings empfehlen, sich schleunigst nach einer anderen Möglichkeit für eine Bürgschaft oder Kaution umzusehen.
Gruß
Ewurscht
Kann man in eine Bürgschaft ein Verfalldatum reinschreiben? („gültig bis zum 31.12.2014“)
Kann man in eine Bürgschaft ein Verfalldatum reinschreiben?
(„gültig bis zum 31.12.2014“)
Ja,
man sollte unbedingt die Bürgschaft zeitlich befristen, denn die Banken werten eine Bürgschaft als eine „Verbindlichkeit auf Zeit“ und dies bedeutet, dass bei einer Kreditanfrage die Bürgschaft, falls der Bank dies bekannt ist, die Bürgschaftssumme von der Bank als Verbindlichkeit behandelt wird und dementsprechend der beantragte Kredit um die Höhe der Bürgschaft gekürzt wird.
Schönen Tag noch.
Wenn der Partner für seine Freundin bürgt für eine Wohnung
…Kaution überwiesen
Beides gleichzeitig ist nicht okay, wenn die Gesamtsumme die Höhe von drei Monatsmieten übersteigt. Siehe §551 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html).