Tach auch,
ich stehe vor dem Problem, dass ich für einen Bekannten eine „Ausfallbürgschaft“ eingehen möchte.
Was ist, wenn dieser nun seinen Verpflichtungen aus dem Bürgschaftsvertrag nicht nachkommen will?
Der Vertrag enthält folgende Verpflichtungen: Er darf seinen Arbeitsplatz nicht kündigen und, falls er gekündigt wird, muss er sich schnellstens um neue Arbeit bemühen. Ebenso muss er mir jedes Jahr eine Kopie der Darlehenskontoauszüge zusenden, damit ich mich darauf einstellen kann, wenn es mal ernst wird.
Wenn der Bekannte nun kündigt, mir die Auszüge nicht zeigt etc. - kann ich dann die Bürgschaft widerrufen? (die Bank wüsste vor Aufnahme des Darlehens von Existenz und Inhalt des Vertrages)
ich kann Dir natürlich schlecht sagen „mach’s“ oder „mach’s nicht“. An Deiner Stelle würde ich mir die Geschichte aber gründlich überlegen und einen Anwalt zu Rate ziehen. Bürgschaften sind bekanntlich mit größter Vorsicht zu genießen; an diesen Dingern sind nicht nur Ehen sondern auch lebenslange Freundschaften zerbrochen.
Der Haken an der von Dir beschriebenen Konstellation ist, daß es es die Bank schlicht und ergreifend nicht die Bohne interessiert, was Ihr untereinander angekaspert habt. Sobald Du Deinen Otto-Wilhelm unter die Bürgschaft gekrakelst hast, hängst Du voll in der Haftung.
Wenn der Bekannte nun kündigt, mir die Auszüge nicht zeigt
etc. - kann ich dann die Bürgschaft widerrufen? (die Bank
wüsste vor Aufnahme des Darlehens von Existenz und Inhalt des
Vertrages)
Enterben könntest Du ihn wegen groben Undanks:smile:, aber nein, die Bürgschaft kannst Du dann nicht mehr widerrufen, selbst dann nicht, wenn die Freundschaft längst den Bach runtergegangen ist.
Aus dem „Vertrag“ mit Deinem Freund wirst Du im Falle eines Falles mangels Rechtsgrundlage nicht einmal klagen können. Schließlich wird ihn ein Gericht wohl kaum dazu verurteilen, sich gefälligst einen Job zu suchen. Und wie willst Du ihn zwingen, den Arbeitsplatz nicht zu kündigen (wäre übrigens ein Verstoß gegen Art. 12 des GG) bzw. sich nach einer Kündigung schleunigst einen neuen zu suchen?
Also, wie gesagt: laß Dir die Sache gut durch den Kopf gehen und berate Dich mit Deinem Anwalt.
ich kann nur wiederholen, was Tessa geschrieben hat: Eine Bürgschaft ist eine sehr heikle Sache. Wir messen einer Bürgschaft von Privatpersonen i.d.R. nur einen moralischen Wert zu. Wenn es hart auf hart kommt, ist der Bürge meist unfähig, die Verpflichtungen zu übernehmen. Der Sicherheitenwert (d.h. das, was hinten rauskommt) einer Bürgschaft liegt nach langjähriger Erfahrung bei rund 20%.
Was ich damit sagen will: Meist ist der Schuldner mit der Begleichung der verbürgten Schuld überfordert. Das nur zur Bürgschaft allgemein.
Die Sache mit der „Arbeitstelle nicht kündigen“ sowie mit den Kontoauszügen läßt jedoch möglicherweise regeln. Zum einen ließe sich mit der Bank problemlos vereinbaren, daß Du immer ein Duplikat von jedem Kontoauszug bekommst. Natürlich ließe sich in die Bürgschaft auch ein Passus aufnehmen, daß sie bis zu dem Zeitpunkt befristet ist, bis zu dem der Arbeitsvertrag des Schuldners besteht. Nur wird die Bank da nicht mitspielen. Die will ja den Bürgen für den Fall, daß der Schuldner nicht mehr zahlt, was ja wohl hoffentlich nur dann eintreten wird, wenn er seinen Job verliert.
Fazit:
Gehen tut alles, die Frage ist: Macht es die Bank mit?
Mit einer Bürgschaft gehst Du ein hohes Risiko ein. Du wirst bei Zahlungsverzug des Schuldners zum Schuldner und die Bank wird das im Zweifel nicht weiter interessieren.
Gruß
Christian
P.S.
Tessa: Das zu den Hausaufgaben mußte mal gesagt werden.
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was nützt die Bank eine Bürgschaft, wenn Du sie widerrufst.
Diese Option ist für den Kreditgeber wenig sinnvoll. Mit anderen Worten, wenn Du bürgst dann bürgst Du ohne wenn und aber, auch wenn Ihr Euch irgendwann nicht mehr leiden könnt, oder sonstwie nix mehr miteinander am Hut haben solltet.
Überlege Dir die Sache gut, Du hängst voll, d.h. mit Deinem Gesamtvermögen drin.
Vor einem Fehlschlag ist man da nie sicher, ein Freund von mir hat so 90000 reingehangem und eine Kollegin, die es eigentlich besser wissen müsste steht auch davor, in die Pflicht genommen zu werden.
Ich kann nur für mich sagen, dass ich für NIEMANDEN bürgen würde, weder Familie noch sonstwen.
Der Haken an der von Dir beschriebenen Konstellation ist, daß
es es die Bank schlicht und ergreifend nicht die Bohne
interessiert, was Ihr untereinander angekaspert habt. Sobald
Du Deinen Otto-Wilhelm unter die Bürgschaft gekrakelst hast,
hängst Du voll in der Haftung.
Richtig und die Bank kann dich ohne Prozess in die Haftung hinein nehmen, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt. Eine eidesstattliche Versicherung seitens des Schuldners ist nicht notwendig. Du kanns also nicht zur Bank sagen: Versucht es erst mal bei Ihm zu holen.