Hallo Zusammen,
ein Bekannter war Gesellchafter eines Untenrehmens und ist vor nicht ganz 2 Jahren aus der Gesellschaft ausgeschieden. Er hat aber noch Bürgschaften bei 2 Banken in Höhe von insgesamt ca. € 15.000 für diese Gesellschaft offen stehen. Gegen die Gesellschaft hat er selbst noch Ansprüche in Höhe von ca. € 5.000. Es sollte ein Deal gesucht werden, um aus den Bürgschaften entlassen zu werden und auf die eigenen Forderungen zu verzichten. Jetzt zieht sich das ganze in die Länge und seine Ansprüche drohen zu verjähren. Darüber hinaus ist er ziemlich genervt. Jetzt die Fragen:
Wenn er seine Forderung eintreibt und die Gesellschaft die Verpflichtungen die mit der Bürgschaft verbunden sind nicht mehr bedient, kann er im Falle das die Banken bei ihm die Beträge einziehen diese Beträge wiederum gegenüber der Gesellschaft geltend machen?
2. Frage: Ich gehe nicht davon aus, das die Gesellschaft in die Insolvenz geht. Macht es überhaupt Sinn ein solches Tauschgeschäft zu machen?
3. Was sind in etwa die Anwaltskosten um die Forderung in Höhe von ca. € 5.000 einzutreiben?
Danke für Eure Hilfe
Jules
Hallo Zusammen,
ein Bekannter war Gesellchafter eines Untenrehmens und ist vor
nicht ganz 2 Jahren aus der Gesellschaft ausgeschieden. Er hat
aber noch Bürgschaften bei 2 Banken in Höhe von insgesamt ca.
€ 15.000 für diese Gesellschaft offen stehen. Gegen die
Gesellschaft hat er selbst noch Ansprüche in Höhe von ca. €
5.000. Es sollte ein Deal gesucht werden, um aus den
Bürgschaften entlassen zu werden und auf die eigenen
Forderungen zu verzichten.
Den wird es wohl kaum geben, da die Bank als Gläubigerin der Bürgschaftsforderung und Inhaberin der Bürgschaftsurkunden kein Interesse daran hat, den Hauptschuldner in Bezug auf Schulden die dieser bei einem Dritten, deinem Bekannten hat, zu entlasten und das gilt umso mehr als das das Insolvenzrisiko des Hauptschuldners, wie Du selbst sagst, gering ist. Es dürfte wohl kaum eine andere Möglichkeit geben aus den Bürgschaften rauszukommen als die durch die Bürgschaft gesicherten Forderungen der Bank gegen die Gesellschaft zu begleichen. Dann entsteht ein Rückgabeanspruch auf die Bürgschaftsurkunden und die Forderungen der Bank gegen die Gesellschaft gehen auf deinen Bekannten als Bürgen über. Unterm Strich hätte dein Bekannter damit eine offene Forderung gegen die Gesellschaft in Höhe von Euro € 20.000. Dieses Vorgehen lohnt aber nur, wenn die gesicherten Forderungen unbestreitbar sind und das Insolvenz - und Vollstreckungsrisiko gegen die Gesellschaft gering ist.
Das Verhältnis zwischen
Jetzt zieht sich das ganze in die
Länge und seine Ansprüche drohen zu verjähren. Darüber hinaus
ist er ziemlich genervt. Jetzt die Fragen:
Wenn er seine Forderung eintreibt und die Gesellschaft die
Verpflichtungen die mit der Bürgschaft verbunden sind nicht
mehr bedient, kann er im Falle das die Banken bei ihm die
Beträge einziehen diese Beträge wiederum gegenüber der
Gesellschaft geltend machen?
Ja, sie oben, Es gibt zwei Anspruchsgrundlagen. Einerseits gehen die Ansprüche der Bank gegen den Hauptschuldern auf den leistenden Bürgen über und andererseits hat er einen eigenen Rückforderungsanspruch aus dem Recchtsgeschäft, das der Bürgschaftsübernahme zugrundelag, in der Regel Auftrag.
- Frage: Ich gehe nicht davon aus, das die Gesellschaft in
die Insolvenz geht. Macht es überhaupt Sinn ein solches
Tauschgeschäft zu machen?
Ja, siehe oben, wenn das Insolvenzrisiko und das Vollstreckungsrisiko gering ist und wenn die gesicherte Forderung fast so gut wie unbestreitbar feststeht. Dazu müßte du mehr Sachverhalt liefern.
- Was sind in etwa die Anwaltskosten um die Forderung in Höhe
von ca. € 5.000 einzutreiben?
Hängt davon ab, welchen Aufwand das Eintreiben machen wird. Geht es nur darum Verjärhungsunterbrechend einen Mahnbescheid zu beantragen ungefähr. € 520, (+-100 Euro wenn du es genau wissen willst klick dich auf einen prozeßkostenrechner)die auch auf eine spätere Klageerhebung anrechenbar wären. Beache aber dass sich der Gegenstandswert ggf. auf ca. €20.000 eröhen kann.
Danke für Eure Hilfe
Jules