Hallo liebe Experten,
Folgender Fall:
Herr X hat für eine Immobilie gebürgt in die eine Werkstatt enthalten sein wird die er unbedingt für seine Dienstleistung benötigt. Der „Immobilienerrichter“ ist aber klever und schafft es, dass Herr X für die gesamte Immobilie bürgt und nicht nur für den Anteil seiner Werkstattfläche (1/3 der Gesamtgebäudefläche). Die restliche Gebäudefläche ist speziell für den „Immobilienerrichter“ konzipiert und könnte gegebenenfalls nicht vom Bürgen selber oder anderen Unternehmen ohne größere/teuren Umbaumaßnahmen zu nutzen sein.
Einige Monate nach Unterzeichnung des Bürgschaftsvertrages muss Herr X für seinen Betrieb einen Kredit aufnehmen um zusätzliches Inventar zu beschaffen. Er geht zu den Banken und erhält von allen eine Absage. Sie begründen das damit, dass wegen der Bürgschaft schon sein komplettes Vermögen quasi nicht mehr als Sicherheit für zukünftige Kredite dienen kann.
Jetzt ist meine Frage:
Kann das wirklich sein? Kann eine bestehende Bürgschaftserklärung ein Hindernis sein für zukünftige Kredite?