Hallo Zielgruppe!
Ich habe für die Erfüllung eines Leasingvertrags über ein Kfz zwischen der Leasinggesellschaft und dem Leasingnehmer selbstschuldnerisch gebürgt. Als der Leasingnehmer den Vertrag etwa bei 2/3 Drittel der Laufzeit nicht mehr weiterführen wollte, hat er dies der Leasinggesellschaft mitgeteilt und einen neuen Vertragspartnern angeboten. Die Leasinggesellschaft hat dem zugestimmt und hat den Vertrag auf diesen neuen Leasingnehmer überschrieben. Dem alten Leasingnehmer wurde seine Entlassung aus dem Vertrag und das Erlöschen seiner Verpflichtung bestätigt.
Bei einer routinemäßigen Kontrolle meiner Schufa-Daten stellte ich erstaunt fest, dass meine Eventualverbindlichkeit dort immer noch aufgeführt ist. Eine Rückfrage bei der Leasinggesellschaft brachte die Antwort, daß meine selbstschuldnerische Bürgschaft weiterhin gelte.
Dieser Meinung bin ich jedoch nicht. Schließlich galt meine Bürgschaft nur für den Ausfall des Risikos des Hauptschuldners. Da dieser aus seinem Risiko entlassen worden ist, sehe ich auch meine Bürgschaft als erloschen an. Eine vertragliche Regelung hierzu ist nämlich nicht getroffen worden. Es existiert nur die ursprüngliche Bürgschaftserklärung, die in ihren Bedingungen vorsieht, dass meine Bürgschaft auch bei einem Inhaberwechsel oder ein Umfirmierung des Hauptschuldners fortbesteht. Von einem Fortbestand der Bürgschaft bei einem Wechsel des Hauptschuldners ist keine Rede. Ich habe den Eindruck, als hätte die Leasinggesellschaft versäumt, einen neuen Bürgen zu fordern.
Habt Ihr Erfahrung mit so einer Konstellation? Mein Anliegen ist natürlich der Wegfall meiner Bürgschaft, damit diese Mittel frei werden und ich nicht für einen mir fremden Vertragspartner bürgen muss.
Sven