Bürgschaftsgültigkeit

Für die Miete des WG-Zimmers unserer Tochter haben mein Mann und ich ab 4/2007 eine Bürgschaft übernommen.

2009 zog meine Tochter in anderes WG-Zimmer, im gleichen Haus aber in einer anderen Wohnung, die aber ebenfalls dem gleichen Vermieter gehört, wie das erste WG-Zimmer.

Meine Frage: gilt die von uns im April 2007 ausgestellte Bürgschaft auch für das Zimmer, das 2009 bezogen wurde?

Hallo,

tut mir leid aber damit kenne ich mich nicht aus. Da kann ich dir nicht weiter helfen.

LG