Für die Miete des WG-Zimmers unserer Tochter haben mein Mann und ich ab 4/2007 eine Bürgschaft übernommen.
2009 zog meine Tochter in anderes WG-Zimmer, im gleichen Haus aber in einer anderen Wohnung, die aber ebenfalls dem gleichen Vermieter gehört, wie das erste WG-Zimmer.
Meine Frage: gilt die von uns im April 2007 ausgestellte Bürgschaft auch für das Zimmer, das 2009 bezogen wurde?