Bürgschaftsklausel im Mietvertrag?

Hallo ich möchte folgendes wissen:
Kann bzw darf ich eine Bürgschaftsklausel im Untermietvertrag reinschreiben?!?

Folgender Fall; da ich eine neue Untermieterin bekomme dere finanzielle Situation fraglich ist möchte ich die Eltern als Bürgen aufnehmen…weis aber nicht ob ich einfachnur ne Klausel im Untermietvertrag (" Die Eltern…derzeit wohnhaft in…bürgen für alle Ansprüche aus dem Untermietverhältniss") reinschreiben kann/darf oder ob ich 2 getrennte Schreiben schreiben soll/muss !?!
Weis das jemand?

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo ich möchte folgendes wissen:
Kann bzw darf ich eine Bürgschaftsklausel im Untermietvertrag
reinschreiben?!?

Folgender Fall; da ich eine neue Untermieterin bekomme dere
finanzielle Situation fraglich ist möchte ich die Eltern als
Bürgen aufnehmen…weis aber nicht ob ich einfachnur ne
Klausel im Untermietvertrag (" Die Eltern…derzeit wohnhaft
in…bürgen für alle Ansprüche aus dem Untermietverhältniss")
reinschreiben kann/darf oder ob ich 2 getrennte Schreiben
schreiben soll/muss !?!
Weis das jemand?

Bürgen können für alles bürgen

Sie können die Erklärung mit den Angaben zu den Bürgen in den Mietvertag einflechten und von den Bürgen im Mietvertrag mit unterschreiben lassen.

Hi nein Bürschaftserklärungen bedürfen der ausdrücklichen Unterschrift des Bürgen. eine Bürgschaft muss auch immer schriftlich erfolgen, da ja sinngemäß hier jemand bezahlen soll ohne dass er davon einen Nutzen hat.
mfg Peter