Hallo ich möchte folgendes wissen:
Kann bzw darf ich eine Bürgschaftsklausel im Untermietvertrag reinschreiben?!?
Folgender Fall; da ich eine neue Untermieterin bekomme dere finanzielle Situation fraglich ist möchte ich die Eltern als Bürgen aufnehmen…weis aber nicht ob ich einfachnur ne Klausel im Untermietvertrag (" Die Eltern…derzeit wohnhaft in…bürgen für alle Ansprüche aus dem Untermietverhältniss") reinschreiben kann/darf oder ob ich 2 getrennte Schreiben schreiben soll/muss !?!
Weis das jemand?