Hallo,
angenommen in Selbständiger hat ein Büro in Berlin, arbeit aber zu 95% von zu Hause in Hamburg. Die ankommenden Anrufe in Berlin werden direkt nach Hause (Hamburg) weitergeleitet. Könnte man sowohl das Büro in Berlin als auch ein Arbeitszimmer in der privaten Mietwohnung steuerlich absetzen?
Könnte man zusätzlich Zuhause einen Telefonanschluss als Geschäftskunde beantragen und diesen Anschluss ebenfalls absetzen?
Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind grundsätzliche alle Aufwendungen, die durch das Unternehmen veranlasst sind.
Besteht also ein wirtschaftlicher Grund, das Büro in Berlin zu betreiben und kann dieser auch unwiderlegbar vermittelt werden, dürfen die Kosten hierfür in voller Höhe abgezogen werden.
Bei den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, welches sich in der eigenen Privatwohnung befindet, werden ab dem 01.01.2007 die Regeln erneut verschärft. Ob und in welcher Höhe das Arbeitszimmer noch abzugsfähig sein wird, wurde hier im Forum bereits mehrfach diskutiert. Einfach mal das Archiv nach „Arbeitszimmer“ durchsuchen. Auch zur Neufassung hatten wir bereits Diskussionen.