Hallo, eine Frage:
Angenommen, ein nicht-kaufmännischer Einzelunternehmer ist wohnhaft in Bundesland A (z.B: Berlin) und hätte die Möglichkeit, im angrenzenden Bundesland B (z.B. Brandenburg) ein Büro zum attraktiven Preis zu mieten. Bisher hat er das Homeoffice genutzt.
Wie schaut es dann aber steuerlich aus? Zahlt er dann Umsatzsteuer, Einkommenssteuer etc. weiter am Wohnsitz (wo auch das Gewerbe angemeldet ist), oder dann im Bundesland B?
Was, wenn der Einzelunternehmer z.T. von zu Hause im Bundesland A und z.T. im Büro in Bundesland B arbeitet - muss er das dann aufdröseln?
Kann der Einzelunternehmer das Büro und die zugehörigen Nebenkosten wie Strom, Heizung, Telefonanschluss und alles aus der Mietnebenkostenrechnung voll als Ausgabe in seine Einnahme-Überschuss-Rechnung einbeziehen?
Vielen vielen lieben Dank für Euren Rat!
VG
Zehner