Büro in anderem Bundesland - wo Steuern zahlen?

Hallo, eine Frage:
Angenommen, ein nicht-kaufmännischer Einzelunternehmer ist wohnhaft in Bundesland A (z.B: Berlin) und hätte die Möglichkeit, im angrenzenden Bundesland B (z.B. Brandenburg) ein Büro zum attraktiven Preis zu mieten. Bisher hat er das Homeoffice genutzt.

Wie schaut es dann aber steuerlich aus? Zahlt er dann Umsatzsteuer, Einkommenssteuer etc. weiter am Wohnsitz (wo auch das Gewerbe angemeldet ist), oder dann im Bundesland B?
Was, wenn der Einzelunternehmer z.T. von zu Hause im Bundesland A und z.T. im Büro in Bundesland B arbeitet - muss er das dann aufdröseln?

Kann der Einzelunternehmer das Büro und die zugehörigen Nebenkosten wie Strom, Heizung, Telefonanschluss und alles aus der Mietnebenkostenrechnung voll als Ausgabe in seine Einnahme-Überschuss-Rechnung einbeziehen?

Vielen vielen lieben Dank für Euren Rat!
VG
Zehner

Hallo, eine Frage:

Angenommen, ein nicht-kaufmännischer Einzelunternehmer ist
wohnhaft in Bundesland A (z.B: Berlin) und hätte die
Möglichkeit, im angrenzenden Bundesland B (z.B. Brandenburg)
ein Büro zum attraktiven Preis zu mieten. Bisher hat er das
Homeoffice genutzt.

Wie schaut es dann aber steuerlich aus? Zahlt er dann
Umsatzsteuer, Einkommenssteuer etc. weiter am Wohnsitz (wo
auch das Gewerbe angemeldet ist), oder dann im Bundesland B?

Dort, wo das Gewerbe angemeldet ist…

Was, wenn der Einzelunternehmer z.T. von zu Hause im
Bundesland A und z.T. im Büro in Bundesland B arbeitet - muss
er das dann aufdröseln?

Vermutlich ja,…wobei das Finanzamt evtl. auf die Überlegung kommen könnte, warum einEinzelunternehmer zwei mal Bürokosten als Ausgaben geltend machen möchte,…

Kann der Einzelunternehmer das Büro und die zugehörigen
Nebenkosten wie Strom, Heizung, Telefonanschluss und alles aus
der Mietnebenkostenrechnung voll als Ausgabe in seine
Einnahme-Überschuss-Rechnung einbeziehen?

Das „externe“ Büro, also in B sind Betriebsausgaben, und dazu gehört ja auch der Strom etc.; fraglich nur, was das Finanzamt dann mit dem home-office machen wird; die vermuten da ja immer gleich, das hier „Wohnraum“ steuerrechtlich abgeschrieben und kein Gewerbe stattfindet.

Vielen vielen lieben Dank für Euren Rat!

VG

Zehner

Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort!

Naja wenn da bisher nur Telefon- & Internetkosten anteilig geltend gemacht wurden, weil die Privatwohnung kein „vollwertiges“ Arbeitszimmer hergibt (Durchgangszimmer mit Kleiderschrank etc. => private Nutzung), würde das externe Büro also die einzigen Bürokosten verursachen.
Ggf. würden da in nächster Zeit auch 1-2 Mann Verstärkung ins externe Büro gesetzt.

Zusammengefasst habe ich das so verstanden:
Wenn also nur noch das externe Büro in Brandenburg genutzt wird, das Unternehmen aber nach wie vor in Berlin gemeldet ist, dann könnte man also problemlos diese Kosten als betriebsausgaben geltend machen.
Umsatz- und Einkommenssteuer laufen weiterhin über das Berliner Finanzamt, Gewerbesteuer auch?

Vielen Dank nochmal & beste Grüße
zehner

Hallo,

wo liegt der Hauptschwerpunkt des Gewerbes?

Wenn der Schwerpunkt im anderen Bundeland liegt muss das Gewerbe umgemeldet werden.
Wenn nicht, muss eine Zweigstelle im Rathaus im anderen Bundesland angemeldet werden.

Die Einkommensteuer ist immer am Wohnsitz zu bezahlen. Eine Verlagerung des Büros spielt hier gar keine Rolle.

Bei der Umsatzsteuer muss Einigung mit den beiden Finanzämtern erzielt werden, da immer nur eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden darf, nämlich am Hauptsitz.

Bei der Gewerbesteuer entsteht ein zweiter stehender Gewerbebetrieb, womit zwei Gewerbesteuererklärungen mit Zerlegung erstellt werden müssen. Zu zahlen ist die Gewerbesteuer dann anteilig an zwei verschiedene Gemeinden (nicht Finanzamt).

Liegt eine komplette Verlegung vor ist außerdem eine gesonderte Feststellungserklärung beim zweiten Finanzamt abzugeben.
Das zweite Finanzamt ermittelt dann den Gewinn und teilt ihn dem ersten mit, wo die Einkommensteuer weiter zu bezahlen ist.

Gruß
Lawrence