Hallo allerseits,
habe mir vergangene Woche ein Objekt (Mehrfamilienhaus) angesehen. Das Haus steht in einem gemischten Wohn- und Gewerbegebiet und hat hinter dem Haus noch eine große Lagerhalle, in der der hauptsächliche Gewerbebetrieb stattfindet.
In den Kellerräumen des Hauses befindet sich ein - vom restlichen Gewerbe unabhängiges - Büro (ca. 100 qm). Bei der Besichtigung stellte sich jedoch heraus, dass diese Räumlichkeiten nicht als Gewerberäume, sondern lediglich als Kellerräume genehmigt sind.
Der kluge Mensch sagt jetzt „Finger weg“ und hätte wahrscheinlich recht. Nicht so Klein-Jürgen, der ist an dem Objekt immer noch interessiert.
- Gibt es eine Möglichkeit, Kellerräume als Büroräume genehmigen zu lassen, und falls ja, wo (Vorschriften, Gesetze, Ämter, etc.) finde ich entsprechende Vorschriften etc. ?
Das Problem ist, ich kann mich bei meiner Anfrage nicht direkt auf das Objekt beziehen, sondern muss etwas allgemeiner bleiben - schließlich will ich den jetzigen Eigentümer nicht reinreiten.
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Das Büro ist wohl schon seit ca. 6 Jahre da. Gibt es eventuell nach einer gewissen Zeit so etwas wie einen Bestandsschutz, ein Gewohnheitsrecht ?
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Was passiert im schlimmsten Fall ? Ein Mitarbeiter von der Stadt kommt raus, stellt die ordnungswidrige Nutzung fest, sofortige Stillegung des Büros und Ordnungsstrafe gegen den Eigentümer ?
Wie gesagt, das mit dem „Finger weg“ weiss ich. Aber wenn ich keine akzeptable Lösung finde, werde ich dem wahrscheinlich sogar Folge leisten müssen … Schnief …
Danke Euch im voraus!
Gruß
Jürgen