Büro in Kellerräumen ?

Hallo allerseits,

habe mir vergangene Woche ein Objekt (Mehrfamilienhaus) angesehen. Das Haus steht in einem gemischten Wohn- und Gewerbegebiet und hat hinter dem Haus noch eine große Lagerhalle, in der der hauptsächliche Gewerbebetrieb stattfindet.

In den Kellerräumen des Hauses befindet sich ein - vom restlichen Gewerbe unabhängiges - Büro (ca. 100 qm). Bei der Besichtigung stellte sich jedoch heraus, dass diese Räumlichkeiten nicht als Gewerberäume, sondern lediglich als Kellerräume genehmigt sind.

Der kluge Mensch sagt jetzt „Finger weg“ und hätte wahrscheinlich recht. Nicht so Klein-Jürgen, der ist an dem Objekt immer noch interessiert.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, Kellerräume als Büroräume genehmigen zu lassen, und falls ja, wo (Vorschriften, Gesetze, Ämter, etc.) finde ich entsprechende Vorschriften etc. ?

Das Problem ist, ich kann mich bei meiner Anfrage nicht direkt auf das Objekt beziehen, sondern muss etwas allgemeiner bleiben - schließlich will ich den jetzigen Eigentümer nicht reinreiten.

  1. Das Büro ist wohl schon seit ca. 6 Jahre da. Gibt es eventuell nach einer gewissen Zeit so etwas wie einen Bestandsschutz, ein Gewohnheitsrecht ?

  2. Was passiert im schlimmsten Fall ? Ein Mitarbeiter von der Stadt kommt raus, stellt die ordnungswidrige Nutzung fest, sofortige Stillegung des Büros und Ordnungsstrafe gegen den Eigentümer ?

Wie gesagt, das mit dem „Finger weg“ weiss ich. Aber wenn ich keine akzeptable Lösung finde, werde ich dem wahrscheinlich sogar Folge leisten müssen … Schnief …

Danke Euch im voraus!

Gruß
Jürgen

Hallo Klein-Jürgen, *g*
eine Nutzungsänderung muß, so ist es bei uns jedenfalls, vom zuständigen Bauamt genehmigt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Büro 6 Jahre schon besteht ohne Meldung an die Stadt, etc. Wenn ich einen Gewerbebetrieb eröffne, will das Gewerbeamt genau wissen, wo die Räume sind, wieviel Parkplätze, etc. und dann schauen die sogar noch vorbei, ob das wirklich so ist. Dann taucht die BG auf und prüft die Unfallvorschriften, etc, etc, etc. Weiterhin müssen die Kellerräume ja speziell für den Bürobetrieb vorbereitet sein (Abdichtung, etc.)!! Ichg würde auf jedenfall mal nachfragen, ob die Keller nicht als Büro geplant waren dann aber erstmal als Keller genutzt wurden???

Sollte es denoch so sein, würde ich das Haus nur kaufen, wenn die nicht genehmigten Kellerräume eingetragen sind. Sonst gibt es ein böses erwachen…

Gruß

Martin