Büro in Mietwohnung

Kann ich in einer Mietwohnung ein geweberblich genutztes Büro einrichten, ohne den Vermieter zu fragen? Gibt es sonst noch was zu beachten?

Ludger

Nein, denn die Wohnung wird dann nicht mehr dem Vertrag entsprechend genutzt. Auch der Vermieter kann nicht einfach zustimmen, denn durch die (teil-)gewerbliche Nutzung wird Wohnraum zerstört, was natürlich auch mit dem Flächennutzungsplan kollidieren kann. Auffälliger sind natürlich evtl. Störungen der anderen Mieter durch Kunden und andere gewerbliche Besucher.

Florenz
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SF-Fantasy-Mystery

Kann ich in einer Mietwohnung ein geweberblich genutztes Büro
einrichten, ohne den Vermieter zu fragen? Gibt es sonst noch
was zu beachten?

Ludger

Hallo Ludger,

  1. muß Dein Vermieter zustimmen, da sonst vertragswidriger Gebrauch der Wohnsache

  2. ist das Wohnungsamt sehr hinterher, dass kein Wohnraum „zerstört“ wird. Wenn die dahinterkommen, wird Deine Firma mit sofortiger Wirkung „geschlossen“ => keine weitere Ausübung in diesen Räumen.

Aber: wenn max. 49% des Wohnraums (o.Küche/Bad gerechnet) für Deine Firma benutzt wird und Du nach weisen kannst, dass Du im anderen Teil der Wohnung noch wohnen kannst (also Deine Wohnung nicht insgesamt nur 20qm hat) und Du keine (!) Mitarbeiter hast, dann kannst Du Dein Büro o.ä. in Deiner Wohnung haben (geht vor allem bei Freiberuflern).

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

  1. bei der Stadt anrufen und nach den genauen und verbindlichen Richtlinien fragen => wenn positive Antwort, dann
  2. Vermieter fragen.

Wenn Du allerdings Publikumsverkehr hast (Kunden, Lieferanten usw., also nicht nur 1x jährlich der Versicherungsverteter od. Steuerberater), dann würde ich’s lieber gleich vergessen.

Grüsse

Sven

Aber: wenn max. 49% des Wohnraums (o.Küche/Bad gerechnet) für
Deine Firma benutzt wird und Du nach weisen kannst, dass Du im
anderen Teil der Wohnung noch wohnen kannst (also Deine
Wohnung nicht insgesamt nur 20qm hat) und Du keine (!)
Mitarbeiter hast, dann kannst Du Dein Büro o.ä. in Deiner
Wohnung haben (geht vor allem bei Freiberuflern).

Das hängt von der Art des bebauten Gebietes ab. Im reinen Wohngebiet (WA) nur max 30%, genaue Auskunft kann die jeweils zuständige Bauprüf geben.

-) bent

meinst Du ein Büro oder möglicherweise ein „Arbeitszimmer“ Büro dürfte wie schon erwähnt schwierig sein - wenn kein Publikumsverkehr - Arbeitszimmer !

:wink:

cu

Heiner

Kann ich in einer Mietwohnung ein geweberblich genutztes Büro
einrichten, ohne den Vermieter zu fragen? Gibt es sonst noch
was zu beachten?

Ludger

OK, danke für die Info,

Ludger