Büro in Privatwohnung

Servus liebe Forumsmktglieder,

um folgenden Fall geht es. Es geht rein um die steuerlich günstigste Lösung…

A ist Geschäftsführer zweier kleiner Unternehmen. A zieht nun privat um und möchte in seiner Privatwohnung (500 € Kaltmiete) ein Büro für die Unternehmen mit unterbringen. Genehmigung vom Vermieter liegt vor. Nun stellt sich die Frage: 
Spricht A nun mit dem Vermieter und splittet den Mietvertrag bsp in zwei Mietverträge zu je 250 privat und 250 gewerblich. Oder soll der Mietvertrag über die Frau von A laufen und diese macht eine Art Untermietvertrag für die Unternehmen. Was ist die beste Lösung oder gibt es noch eine weitere und bessere Lösung?

Danje Euch schon im Voraus.

LG Tom

Hallo

Wenn es sich um eine Einheit/Wohnung handelt, dann würde ich weder als Vermieter noch als Mieter den Mietvertrag splitten wollen. Das produziert nur zusätzliche Probleme.

Es geht rein um die steuerlich günstigste Lösung… …

Und für wen genau? :wink:
Man sollte ganz einfach bei einer realistischen Lösung bleiben, die möglichst nicht zu Unmut beim Finanzamt führt.

Da die Wohnung bei nur 500€ Miete nicht so groß sein kann, sollte man sich also zunächst mal fragen, ob realistisch in der Wohnung ein Büro unterzubringen ist. Verbleibt noch eine übliche Wohnflächengröße für das Ehepaar?
Die Finanzbeamten sind ja nun auch nicht ganz dumm, weltfremd und eine Vorort-Überprüfung ist durchaus möglich.

„Über die Frau laufen lassen“ mit Untermietvertrag bedeutet, dass „Frau_von_A“ dann eigentlich eine Anlage V abgeben muss (Mieteinkünfte) > also unnötiger Zusatzaufwand

Warum nicht ganz normal die tatsächlichen anteiligen Mietkosten nach geschäftlich genutzter Fläche ermitteln? (zzgl. Nebenkosten, ggf. plus definitiv dem häuslichen Arbeitszimmer zuordenbare Reinigungskosten, Schönheitsreparaturen/Renovierungen)
http://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitszimmer-richtig-ab…
http://blog.meine-firma-und-ich.de/haeusliches-arbei…

Grüsse Rudi

Was ist die beste Lösung oder gibt es noch eine weitere und bessere Lösung?

Die beste Lösung ist: „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.“

Übersetzt: Kleinere Wohnung mieten, zusätzliches Büro mieten.

Dem FA private Wohnkosten auf das Auge drücken wird nicht klappen.

Danje Euch schon im Voraus.

LG Tom

Grüße

Erdbeerzunge

A ist Geschäftsführer zweier kleiner Unternehmen. A zieht nun
privat um und möchte in seiner Privatwohnung (500 € Kaltmiete)
ein Büro für die Unternehmen mit unterbringen.

kein problem

Genehmigung vom
Vermieter liegt vor. Nun stellt sich die Frage: 
Spricht A nun mit dem Vermieter und splittet den Mietvertrag
bsp in zwei Mietverträge zu je 250 privat und 250 gewerblich.

nicht nötig.

Oder soll der Mietvertrag über die Frau von A laufen und diese
macht eine Art Untermietvertrag für die Unternehmen.

unnötig.

Was ist
die beste Lösung oder gibt es noch eine weitere und bessere
Lösung?

ganz einfacher fall: A macht den vertrag mit dem vermieter und ermittelt für das büro die anteiligen miet- und nebenkosten in relation zum rest der wohnung.

zusätzlich voll abzugsfähig sind einrichtung des büros und z.b. reinigungskosten.

wenn sich das büro um den mittelpunkt der gesamten tätigkeit rankt, dann sind die kosten voll abzugsfähig (ansonsten deckelung auf 1.250,00 €)

literatur hier:

http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

gruß inder