Hallo,
wie ist es eigentlich, wenn man heute schon eine Büroausstattung kauft und sagen wir mal, ca. 4 Wochen später das Gewerbe anmeldet? Kann man die Ausstattung trotzdem steuerlich geltend machen, oder geht das erst ab Ausstellung des Gewerbescheins?
wäre ja eigentlich irgendwie doof, weil, wenn man erst richtig loslegen kann (mit Besorgungen für das Gewerbe), wenn das Gewerbe schon besteht, verliert man doch zeit.
gibt es einen grund, warum Du das Gewerbe nicht gleich anmeldest, wenn du es sowieso anmelden willst?
allerdings dürfte es keine probleme mit der steuerlichen anerkennung geben, wenn die belege den anforderungen des steuerrechts entsprechen.
im zweifel such doch einfach mal dein zuständiges finanzamt auf - die werden dich umfassend beraten können.
Hi,
das ist kein Problem, das nennt man vorweggenommene Betriebsausgaben.
Gruß
Opel
Servus,
diese Empfehlung
im zweifel such doch einfach mal dein zuständiges finanzamt
auf - die werden dich umfassend beraten können.
geistert hier zunehmend durch die Bretter - bis hin zu der Version, die FÄr seien zu Beratung & Auskunft verpflichtet.
Worauf begründet sich das eigentlich?
Fragt sich
MM
Servus,
diese Empfehlung
im zweifel such doch einfach mal dein zuständiges finanzamt
auf - die werden dich umfassend beraten können.geistert hier zunehmend durch die Bretter - bis hin zu der
Version, die FÄr seien zu Beratung & Auskunft verpflichtet.Worauf begründet sich das eigentlich?
begründen nicht, da kostet es aber nix:
http://www.bremen.de/fastmedia/36/ExistenzgruendungB…
Die Ausgangsfrage wird hier auf Seite 17 beantwortet.
Wie sieht es mit der Vorsteuer aus? Die wird sich wohl nicht mehr rausziehen lassen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie sieht es mit der Vorsteuer aus? Die wird sich wohl nicht
mehr rausziehen lassen.
Doch, lässt se. Die vorweggenommene Betriebsausgabe muss eben mit der bevorstehenden Geschäftseröffnung in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Wenn das glaubhaft gemacht werden kann, also nicht gerade Jahre zwischen der Anschaffung und der Eröffnung liegen, ist das ein ganz normaler Vorgang.
Mehrwertsteuerfreien Gruß Eillicht zu Vensre