Bürofenster zugebaut

Hallo!

Vor einem Bürofenster wird nun ein Stahlgerüst in 40 cm Abstand gebaut. Anschließend sollen dort Rohre, Leitungen und Kabel verlegt werden, so dass kaum Tageslicht in das Büro scheint.

Ist das erlaubt?
In der Arbeitsstättenverordnung finde ich dazu nichts.

Tobiax …

Hallo!

Kein Baugerüst ?
Ein dauerhaftes Gerüst um Rohrleitungen usw. zu befestigen ?

Und in wie weit wird das Licht von den Fenstern her nun eingeschränkt werden ?
Und steht noch ein Fenster in voller Größe zur Verfügung,um als 2. Rettungsweg zu dienen (wenn Büro nicht 2 getrennte Ausgänge in getrennte Flure hätte) ?
Die Bauordnungen der Länder regeln auch für Büro(es sind auch „Aufenthaltsräume“) die Fenstergröße. Sie ist wie bei Wohnungen,1/8 der Fläche des Raumes (alles netto und Rohbaumaße,nicht Glasmaße).

In der ArbeitsstättenVO heisst es nur „soll möglichst Tageslicht“ haben und Sichtverbindung nach draußen.
Das ist also keine Pflicht,es hängt halt von örtlichen Gegebenheiten ab. Schließlich sollte bekannt sein,es gibt fensterlose Büroarbeitsplätze.

Und wenn nachträglich,Fensterfläche verloren gehen sollte durch Umbau usw. dann wäre vielleicht der Betriebsrat oder der Inhaber anzusprechen,ob etwas geplant ist,wie man das behebt,ausgleicht oder ob man das Büro verlegt usw.

MfG
duck313

Hallo

Vor einem Bürofenster wird nun ein Stahlgerüst in 40 cm
Abstand gebaut. Anschließend sollen dort Rohre, Leitungen und
Kabel verlegt werden, so dass kaum Tageslicht in das Büro
scheint.
Ist das erlaubt?
In der Arbeitsstättenverordnung finde ich dazu nichts.

warum auch.Was heißt „kaum Tageslicht“, welches Kriterium hast Du ?
Kannst Du Dir vorstellen daß es für einen Büro-Arbeitsplatz ein
Recht auf eine Fensterplatz gibt - und noch mit einigermaßen
schönem Ausblick ?
Na - was meinst Du ?
Gruß VIKTOR
PS.
Moderne Büroplanungen versuchen schon das Wohlbefinden der dort
Beschäftigten zu optimieren.Rechte kann man daraus wohl kaum
ableiten.

Kannst Du Dir vorstellen daß es für einen Büro-Arbeitsplatz
ein
Recht auf eine Fensterplatz gibt - und noch mit einigermaßen
schönem Ausblick ?

Tut das bezüglich der Rechtslage was zur Sache, was sich der UP vorstellen kann? Oder was du dir vostellen kannst?

Na - was meinst Du ?

Viel interessanter wäre, was DU meinst. Leider herrscht da beredtes Schweigen.

Gruß VIKTOR
PS.
Moderne Büroplanungen versuchen schon das Wohlbefinden der
dort
Beschäftigten zu optimieren.Rechte kann man daraus wohl kaum
ableiten.

Da bist du wohl nicht ganz richtig informiert. Aus dem Zeitalter der Leibeigenschaft von Arbeitskräften sind wir längst raus.

Gruß
smalbop

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Hallo

Vor einem Bürofenster wird nun ein Stahlgerüst in 40 cm
Abstand gebaut. Anschließend sollen dort Rohre, Leitungen und
Kabel verlegt werden, so dass kaum Tageslicht in das Büro
scheint.
Ist das erlaubt?
In der Arbeitsstättenverordnung finde ich dazu nichts.

Neben dem, was schon duck313 zum Thema Fluchtwege schrieb, hilft ein Blick in die im April 2011 erschienene Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuc… weiter, die die aktuellen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an die Beleuchtung von Arbeitsstätten wiedergeben. Die Lektüre und den Abgleich mit den örtlichen Gegebenheiten und Beleuchtungsmöglichkeiten kann ich dir (bzw. dem Betriebsrat bzw. dem Betriebsarzt bzw. der betrieblichen Fachkraft für Arbeitssicherheit) leider nicht ersparen.

Diese Techischen Regeln schließen zwar nicht aus, dass ein Arbeitgeber die Anforderungen der ArbStättV auf andere Weise gleichwertig erfüllen kann (da er dies aus z. B. betrieblichen Gründen muss), er ist hierüber jedoch nachweis- und begründungspflichtig, unter anderem mit einer von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung. Die Einhaltung der Regeln entfaltet umgekehrt eine Vermutungswirkung zugunsten des Arbeitgebers dahingehend, dass er den Anforderungen der ArbStättV genügt.

Gruß
smalbop

Kannst Du Dir vorstellen daß es für einen Büro-Arbeitsplatz
ein
Recht auf eine Fensterplatz gibt - und noch mit einigermaßen
schönem Ausblick ?

Tut das bezüglich der Rechtslage was zur Sache, was sich der
UP vorstellen kann?

Ja - auch die „Rechtslage“ entspricht einer gewissen Vernunft und
nicht subjektiver Befindlichkeiten von Einzelnen.

Moderne Büroplanungen versuchen schon das Wohlbefinden der
dort
Beschäftigten zu optimieren.Rechte kann man daraus wohl kaum
ableiten.

Da bist du wohl nicht ganz richtig informiert. Aus dem
Zeitalter der Leibeigenschaft von Arbeitskräften sind wir
längst raus.

Ziemlicher Schmarrn, Deine Gegenhaltung.
Belege einfach(Du bist ja informiert !), daß ein Bürobeschäftigter
ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz am Fenster mit ungehindertem
Ausblick hat.( nur darum geht es hier)Polemisches Bla, Bla bringt hier
keine Klärung.
Aber Du kannst nichts konkretes gegen halten und es bleibt bei
nichtssagender Wichtigtuerei.
Gruß VIKTOR

Kannst Du Dir vorstellen daß es für einen Büro-Arbeitsplatz
ein
Recht auf eine Fensterplatz gibt - und noch mit einigermaßen
schönem Ausblick ?

Tut das bezüglich der Rechtslage was zur Sache, was sich der
UP vorstellen kann?

Ja - auch die „Rechtslage“ entspricht einer gewissen Vernunft
und
nicht subjektiver Befindlichkeiten von Einzelnen.

Dann wäre es doch das einfachste, du würdest diese Rechtslage klipp und klar darstellen, szatt hier mit dummschlauen Gegenfragen um die erbetene Antwort herumzueiern.

Moderne Büroplanungen versuchen schon das Wohlbefinden der
dort
Beschäftigten zu optimieren.Rechte kann man daraus wohl kaum
ableiten.

Da bist du wohl nicht ganz richtig informiert. Aus dem
Zeitalter der Leibeigenschaft von Arbeitskräften sind wir
längst raus.

Ziemlicher Schmarrn, Deine Gegenhaltung.

Völliger Schmarrn, diese Aussage.

Belege einfach(Du bist ja informiert !), daß ein
Bürobeschäftigter
ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz am Fenster mit
ungehindertem
Ausblick hat.

Brauche ich nicht, habe ich nämlich nicht behauptet. Aber du hast behauptet, ein Beschäftigter könne bezüglich der Büroplanungsergebnisse keine Rechte ableiten.
( nur darum geht es hier)Polemisches Bla, Bla

bringt hier
keine Klärung.

Das schreib dir mal hinter die Ohren.

Aber Du kannst nichts konkretes gegen halten und es bleibt bei
nichtssagender Wichtigtuerei.

jaja, blabla. Du musst ja nicht gleich beleidigt sein, weil du von Arbeitsschutzrecht keine Ahnung hast.

smalbop