Bürogemeinschaft Verstoß gegen Urheberrecht

Hallo,
kann  dazu jemand was agen?
Es geht um eine Bürogemeinschaft mit zwei Gewerbetreibenden, also jeder für sich. Die Kosten und der Gewinn werden geteilt.Die Homepage wird gemeinsam betrieben mit den Namen von beiden. Der eine kümmert sich um die Homepage, der andere um andere Dinge.  Nun hat der eine das Urheberrechte verletzt, in dem er auf der Homepage Foto´s u. Texte einer anderen Firma (500 km) entfernt kopiert hat und auf der Homepage eingestellt hat. Das wurde entdeckt und dessen Anwalt fordert jetzt 50.000,-€, das Schreiben ist an beide gerichtet. Jetzt ist der Verursacher damit zum Anwalt. Wie sieht da die Lage für den anderen aus, der davon keine Ahnung hatte davon? Grüße Nik

Hallo,

also jeder für sich.

also zwei Einzelunternehmen?

Die Kosten und der Gewinn werden geteilt

dies wäre dann doch aber nur ein Unternehmen?

16BIT

ja zwei Einzelunternehmen?

ja die Kosten und der Gewinn werden geteilt

wieso eine Firma?

Hallo,
kann  dazu jemand was agen?
Es geht um eine Bürogemeinschaft mit zwei Gewerbetreibenden,
also jeder für sich.

OK. Registriert.

Die Kosten und der Gewinn werden
geteilt.

Die Homepage wird gemeinsam betrieben mit den Namen
von beiden.

Das hört sich aber nun ganz und gar nicht nach „jeder für sich“ an, sonder nach eine GbR.
Nach außen tritt man gemeinschaftlich auf, ebenso wird intern ja gemeinsam gewirtschaftet.

Die geforderte Summe macht mich stutzig. Will da jemand genau diesen Betrag oder ist dieser lediglich als Streitwert benannt?

o.k., über das erstere muss man sich dann schlau machen

ja dieser Anwalt begründet Fotos und Texte usw. gesamt fordert er 50.000,- in einer ausser gerichtlicher Einigung, ansonsten würde er noch weiter gehen…

ja zwei Einzelunternehmen?

Nö, das wird wohl nicht der Fall sein.

ja die Kosten und der Gewinn werden geteilt

Wenn man sowohl gegenüber anderen als Gemeinschaft auftritt als auch intern gemeinsam wirtschaftet, dann sind es keine zwei Einzelunternehmer.

Hört sich für mich mysteriös an.
Ist denn da NICHTS vertraglich geregelt?
Kein Handelsregistereintrag?
Kein Gesellschaftervertrag?

Nach der bisherigen Schilderung dürfte das „Gemeinschaftsbüro“ eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) darstellen.
Jetzt aber mal schnell zum Anwalt!

nein, zwei gute Bekannte arbeiten seit Jahren erfolgreich zusammen und teilen Freud und Leid. Vertrag mündliche Vereinbarungen

o.k., über das erstere muss man sich dann schlau machen

ja dieser Anwalt begründet Fotos und Texte usw. gesamt fordert
er 50.000,- in einer ausser gerichtlicher Einigung

Geld ist zu zahlen, wenn ein Schaden entstanden ist.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Höhe zu begründen.

A) Entstandener Schaden durch entgangenen Gewinn
Hat der Urheber durch die übernommenen Texte/Bilder weniger Umsatz gemacht, ist im daraus ein eindeutig berechenbarer Schaden entstanden?
Der Schadenersatz bemisst sich am tatsächlich entstandenen Schaden, den man aber meist nicht berechnen können wird.

B) Wieviel Geld hat der Urheberrechtsverletzer gespart?
Also: Der Schadenersatz bemisst sich an dem Vorteil, den der Verletzer hatte.

C) Was hätte der Urheberrechtsverletzer an den Urheber üblicherweise zahlen müssen, wenn er Texte und Bilder legal vom Urheber genutz hätte?
Dann muss man sich überlegen, welche Lizenzkosten üblich für die Nutzung der Werke des anderen gewesen wären.

ansonsten
würde er noch weiter gehen…

Ach wie süß.
„Zahl mir $UNSUMME_GELD oder ich zeig dich an“.

Das hört sich wenig seriös an.
Ab zum Anwalt!

Husch, husch!

Vorher NICHT antworten, NICHT zahlen.

http://openjur.de/u/679399.html
Hier wurden für die Nutzung von 44 Bildern gerade mal etwas über 5000€ zugesprochen.

1 „Gefällt mir“

nein, zwei gute Bekannte arbeiten seit Jahren erfolgreich
zusammen und teilen Freud und Leid. Vertrag mündliche
Vereinbarungen

Um eine GbR zu sein, muss man auch nichts schriftlich festhalten.
Es reicht, wenn man sich entsprechend verhält. Das dürfte hier der Fall sein.

was sollte mann dann machen?
muss man dann eine GBR anmelden?
welche Antwort zu meiner ursprünglichen Frage?

Also jetzt beim Anwalt gewesen
Tatsächliche Summe 4 bis 6000,-
Doch Problem da drauf wird dieser nie eingehen, bzw. Alles bei den zuständigen Behörden melden. Verstoß gegen PartnerGG, UHG, BGB, STGB.
Es geht um eine Gbr ohne Vertrag. Wenn da nun einer eine solche Tat begeht haftet dann der andere automatisch für alle Folgen?
Danke