Bürokraft Betreuung nach § 45 SGB XI durchführbar?

Hallo,

ich bin ausgelernte Kauffrau im Gesundheitswesen und werde wie vom Beruf vorgeschrieben nur im Büro eingesetzt. Bin nun bei einem ambulanten Pflegedienst tätig und seit Neuestem soll ich auch noch Betreuung nach § 45 SGB XI übernehmen -die Aufgaben sind nicht schwer, einfach quatschen, je nach Kunde mit denen „Mensch ärger Dich nicht“ spielen oder sonstiges… Ich muss aber zugeben so langsam geht es mir gegen den Strich, ich kriege meine eigentlichen Aufgaben nicht mehr erledigt und seit heute soll ich auch noch auf Kinder aufpassen! -Ich bin kein Mensch, der mit Kindern umgehen kann und es auch nicht möchte!

Nun meine Frage ist, darf ich überhaupt vom Gesetz her die Betreuung durchführen? Die Rechnung hierzu erhält ja die Pflegekasse…

Freue mich auf die Antworten und Danke im Voraus

Gruß

PB Iri 89 :smile:

Hallo!
meiner Auffassung nach können Sie nicht zur Erbringung dieser sog. niederschwelligen Betreuungsangebote gezwungen werden. Es stellt lediglich die Möglichkeit dar, die ehrenamtliche Betreuungsarbeit zu honorieren und die Betreuungskräfte z. B. durch Pflegekurse zu unterstützen. Die Betreuung nach §45 SGB XI hat rein gar nichts mit der Betreuung nach dem BGB und anderen rechtlichen Grundlagen zu tun.
Von daher kann ich Sie beruhigen. Sie sind rein rechtlich zu nichts verpflichtet.

Hallo,

im §45B Abs 3 steht:
„Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu bestimmen.“
Es kommt also darauf an in welchem Bundesland Du arbeitest und wie dort die Bestimmungen sind, ob Du als Bürokraft die Betreuungsleistungen durchführen darfst. Wenn Du es genau wissen willst, so ruf doch einfach bei der Pflegekasse an. Die wissen es sicher, welche Vorschriften einzuhalten sind.

Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass man beim Pflegedienst auf Kinder aufpassen muss. Ist ja ein seltsames Beschäftigungsverhältnis.

Aber so wie Du schreibst habe ich den Eindruck, dass es Dir bei Deinem Arbeitgeber eh nicht gefällt. Tu Dir was Gutes und such Dir eine neue Stelle - fernab von Kindern :frowning:

Hallo zurück!

Laut Tätigkeitsprofil bist du offensichtlich nicht ausgebildet worden, um Betreuungsaufgaben zu verrichten. Allerdings scheinen die hier aber bisher auch nicht zu schwer zu sein und erfordern keine allzu große Qualifikation. Von daher ist es meiner Meinung nicht gegen das Gesetz und was die Abrechnung deiner Arbeiten gegenüber den Kunden angeht, da erst recht nicht!

Von daher könnte es sein, dass du dies machen musst- schließlich ist die Firma ja ein Pflegedienst. Was steht denn diesbezüglich in deinem Arbeitsvertrag?
Im Zweifelsfall kannst du dich ja auch an die hiesige Arbeitskammer wenden.

Schluss mit Lustig ist meines Erachtens aber dann, wenn um die qualifizierte Betreuung von Kindern geht; das fällt eindeutig in einen anderen Zuständigkeitsbereich - siehe Ausbildung für Kindergärtner/in…

LG
Peter

Hey,
Also,Im Pflegedienst und mittlerweile in vielen Berufen ist es üblich Arbeitskräfte,flexibel einzusetzten.Du hast ja einen Arbeitsvertrag und ein Vorgespräch vor der Einstellung gehabt,indem sicherlich das ein oder andere zugefügt wurde,nähmlich Einsatzgebiete"Round about".Die Gespräche für z.B. Verhinderungspflege ect. führen fast ausschließlich "Büroleute"da die Pflegekräfte oft zuviele Stunden haben(die meisten sind 400 Euro-Minijobber und dürfen nicht mehr als 23 Std.arbeiten,die festen VollJobber haben nicht genug Kontingent,ihre Stunden sind voll,sodaß der Pflegedienst die Stunden verteilt,das ist Normal und Gang und gebe…Eine Kinder oder auch Behindertenbetreung darf im Grunde,jeder machen,es heißst ja:Betreuung!Im Behindertenbereich gibt es 40% Assistenz,das sind oft Menschen die in einer Ausbildung zu völlig anderen Berufen stecken,oder noch im Studium.Pflege jedoch darf keiner von ihnen machen,da gibt es sogenannte"Standards"DIE NUR VON AUSGEBILDETEN PFLEGEKRÄFTE NORMALERWEILE ERLEDIGT WERDEN DÜRFE´N,Ausnahmen in Heimen gibt es immer wieder!)Was wichtig ist,Windel wechsel gehört dazu,Blutdruck messen,Puls,Atmungsgeräte z.B. eben auf keinen Fall)Und eine Betreuung darf nicht mehr wie 5 Kinder betreuen!
Sollte das dir nicht liegen,muß du noch einmal mit dem Pflegedienst sprechen,jeder mag diese"Flexibilität"nicht.
Liebe Grüße Deke

Bürokraft Betreuung nach § 45 SGB XI durchführbar?
Hallo an Alle,

ich danke euch für die Antworten, ja, es ist so, dass ich dafür nicht ausgebildet bin und es steht auch nichts von Einsätzen in der Pflege drin!

Es geht mir unter anderem darum, dass ich einfach auch Angst habe, wenn etwas passiert. Es kann doch sein, dass der Kunde/die Kundin stürzt, ich hab weder Erfahrung noch die Kraft dazu, da zu helfen, auch bei kleinen Kindern kann genug passieren, verschluckt z.B. etwas…

Ich habe jedenfalls mit der Chefin gesprochen und ihr erklärt, dass ich mich wirklich lieber für eine Stunde beim älteren Kunden aufhalte statt mit Kindern, weil ich unter anderem nichts mit denen anfangen kann… Sei erst mal in Ordnung… schauen was die Zukunft bringt…
Dankeschön an Alle :smile:

Liebe Grüße, PB Iri 89

Bitte,freut mich wenn du da jetzt eine Lösung gefunden hast.