Büromassage

Immer wieder liest man, dass Mobile Massage am Arbeitsplatz als freiwillige soziale Aufwendung und Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerlich absetzbar sei.
Wer weiß dazu genaueres?

Bei der Betrieblichen Gesundheitsvorsorge in anderen Bereichen (Ernährung, Bewegung, Rauchen) gibt es doch noch irgendwie/angeblich die Regelung, dass die Qualifikation des Dienstleisters sich nach dem SGB richtet (gleiche QUalifikationen wie bei Krankenkassenfinanzierungsmöglichkeiten, dh. Ökotrophologe mit DGE-Zertifikat für Ernährungsberatung, Sportlehrer oder Physiotherapeut für Nordic Walking-Kurs, Psychologe für Antirauchtraining…) Also sind solche Angebote des Ag nur Absetzbar durch ihn, wenn der AN/jedermann sie auch bei der GKV bezuschusst bekommen könnte.

Wie sieht es nun mit Büromassagen aus, die ja auch von Wellnessmasseuren angeboten werden, deren Quali zumindest auf dem Papier nicht an einen Physiotherapeuten heranreicht (Wellnessmasseur kann sich jeder nennen, mit und ohne Ausbildung, Ausbildungen variieren von 2 Tagen bis zu 2 Jahren).

Sind Büromassagen durch einen Wellnessmasseur auch absetzbar?
Und wie genau kann der AG dies tun (Betriebsausgaben oder Lohnsteuerabzug ?). Was sind die relevanten Stichworte und in welchen Formularen bzw. Feldern/Punkten wird sowas eingetragen ?

Gruß
B