Büromaterial im Ausland gekauft - Umsatzsteuer?

Nehmen wir einmal an, dass jemand sehr grenznah wohnt, eine Gewerbe betreibt und statt in Deutschland sein Büromaterial im Ausland in einem Bürogroßhandel einkaufen will. Wie müsste dieser Erwerb auf der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden? Sicherlich in den Zeilen 33 bis 37, aber weiß jemand in welche Felder genau der Nettobetrag und die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer eingetragen werden muss?

Vielen Dank!

Servus,

im Ausland gezahlte USt hat mit der deutschen USt-Voranmeldung und USt-Erklärung nichts zu tun - kein Vorsteuerabzug.

Auch wenn der deutsche Unternehmer selbst abholt, geht es um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, falls der Großhändler im Gemeinschaftsgebiet sitzt: Er muss dem Großhändler seine USt-ID-Nummer geben und den Transport nachweisen, dann bekommt er das Material ohne die ausländische USt und behandelt sie selber als innergemeinschaftlichen Erwerb, USt-pflichtig mit Vorsteuerabzug.

Wenn der Großhändler im Drittlandsgebiet (CH) sitzt, funktioniert das im Prinzip ähnlich, aber als Ausfuhr-/Einfuhrlieferung mit viel mehr Papier dabei.

Wenn der innergemeinschaftliche Erwerb richtig behandelt wird, ist Z. 33 richtig. Da kommt aber nicht die im Ausland bezahlte TVA rein, sondern der selbst errechnete Betrag von 19% auf den Rechnungsbetrag (die Fakturierung durch den Großhändler weist bei richtiger Behandlung nur den Warenwert aus - der Erwerb ist für den Erwerber USt-pflichtig).

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!

Ihre Antwort hat mir alle Fragen beantwortet.