Büromöbel Abschreibung über 3 Jahre?

Hallo,

wenn man einen Aktenschrank für 500 euro angeschafft hat,
muss dieser genau wie ein PC über 3 Jahre abgeschreiben werden?
Weiterhin ist die Frage, ob hier auch ein Teil private Nutzung geltend gemacht werden muss?
Könnte man auch 80% beruflich und 20% privat angeben und so auf 400 Euro zu kommen und die Abschreibung auf 1 Jahr reduzieren?

Danke für Hilfe!

Könnte man auch 80% beruflich und 20% privat angeben und so
auf 400 Euro zu kommen und die Abschreibung auf 1 Jahr
reduzieren?

Wenn die Frage auf die Anwendbarkeit der GWG-Regelung zielt, dann sei gesagt, daß dies sich immer auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bezieht, nicht auf die Nutzung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Sorry, die Antwort verstehe ich leider nicht…

Danke für nochmalige Ausführungen!

Grüße

Brutto, als Privatperson…
Danke!

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Sorry, die Antwort verstehe ich leider nicht…

War doch eindeutig!

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut („GWG“) ist erst dann eines, wenn die Anschaffungskosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Ist dies, neben anderen Bedingungen, gegeben, dann kann man die Anschaffungskosten auf 1 Jahr abschreiben.

Es ist somit nicht möglich, höhere Anschaffungskosten, die als solche bereits die Anwendung der GWG-Sofort-Abschreibung ausschließen, quasi hintenrum durch die Reduzierung des betrieblichen Nutzungsanteiles wie ein GWG abzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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danke!
aber muss ich denn hier private nutzung berücksichtigen?
übrigens hat das teil 670 euro gekostet…

danke!

danke!
aber muß ich denn hier private Nutzung berücksichtigen?
übrigens hat das teil 670 euro gekostet…

Wenn es privat genutzt wurde, dann muß man die private Nutzung selbstverständlich auch berücksichtigen und darf nur den betrieblichen Anteil der Jahresabschreibung als Betriebsausgabe abziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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