Büroräume in Wohnung umwandeln

Hallo,

was muss ich alles beachten, wenn ich gewerblich genutze Raumlichkeiten in Wohneigentum umwandeln möchte?

Das ganze Gebäude besitzt mehrere Eigentümer, wobei bisher alle Räume gewerblich genutzt werden.

Ich wohne in Hessen, falls das wegen Bauverordnungen etc. wichtig sein könnte.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo webman22,

in der Hessischen Bauordnung (HBO) ist in Anlage 2 Abschnitt III Nr. 1 geregelt, dass die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Räumen genehmigungsfrei ist, wenn für die neue Nutzung keine
anderen oder weitergehenden öffentlich-rechtlichen, insbesondere auch bauplanungsrechtlichen
Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen.

Weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen wäre z.B. ein Mehrbedarf an erforderlichen Stellplätzen o.ä. Da aber zu 90% an gewerblich genutzte Räume die gleichen Anforderungen an Wärme- und Schallschutz, Brandschutz, Stellplätze o.ä. gestellt werden, dürfte gerade die Nutzungsänderung von Gewerbenutzung in Wohnnutzung keine Probleme darstellen. Einfach vorab das zuständige Bauamt fragen, hier gibt es kostenlose Informationen, was zu beachten ist. Gerade Nutzungsänderungen ohne bauliche Änderungen sind leicht abzuhandeln.

Gruß
Udo

Hallo Udo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Weißt du wie es den anderen Eigentümern des Hauses aussieht, müssen diese Ihre Zustimmung zur Nutzungsänderung geben oder reicht es wenn mir das Bauamt bestätigt das mein Vorhaben ok ist?

Vielen Dank!

Grüße

Yannick

Hallo Yannick,

Baugenehmigungen werden erteilt unbeschadet Rechter Dritter. D.h. dass Du auch einen Bauantrag für einen Neubau auf Nachbars Grundstück einreichen kannst. Es wäre aber sicher der guten Nachbarschaft geschuldet, wenn man sein Vorhaben den anderen Eigentümern mitteilt. Die Erfahrung zeigt, dass es ohne Mitteilung hinterher nur Ärger gibt.

Schönes Wochenende
Udo

Habe ich das richtig verstanden, dass die anderen Eigentümer also keinen rechtlichen Einfluss darauf haben wie die Räume genutzt werden?

Wenn ich jetzt das Büro, um das es geht, kaufe und es als Wohung umbaue ist es nur des Haussegenswillen, dass ich vorab die anderen Eigentümer frage?

Hallo,
es tut mir leid aber da kann ich dir leider nicht weiterhelfen!!!

Viele Grüße:

Die Zustimmung der anderen Eigentümer ist nicht nötig, solange es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt. Sollten bei der Umnutzung von Büro in Wohnung andere öffentlich-rechtlichen Anforderungen notwendig werden und dadurch das Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf, dann sind wahrscheinlich auch die anderen Eigentümer betroffen und müssen zustimmen. Das aber kann nur ein Mitarbeiter vom Bauamt genau sagen, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht.

Anders wird es allerdings, wenn mehrere Eigentümer zusammen die Immobilie besitzen. Dann hätte jeder ein Teileigentum an jeder Räumlichkeit und dann müssten natürlich auch alle zustimmen, wenn einer etwas ändern möchte.

Um alle Unklarheiten zu beseitigen wäre der Gang zum Bauamt unerlässlich.

Hallo,nach meiner Meinung muß diese wichtige Nutzungsänderung zunächst beim Bauamt beantragt werden, danach müssen die anderen Eigentümer ihre Zustimmung geben.

Hallo,

gerne antworte ich auf Ihre Frage.
Zunächst müsste geklärt werden, ob der Baunutzungsplan der Stadt für das Grundstück eine gemischte Nutzung zulässt. Dies kann beim Bauamt erfragt werden. Sollte gemischte Nutzung zulässig sein, müsste die Zustimmung aller Eigentümer eingeholt werden. Liegt dies vor, könnte beim Bauamt eine Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden.

RASTA

HALLO webman22,
da gibt es keine pauschale Antwort. Zunächst ist beim Bauordnungsamt zu erfragen, ob sich das Gebäude in einem „reinen Wohngebiet“ befindet. Wenn ja, hängt eine Umnutzung von der Art des Gewerbes ab. Ruhestörendes Gewerbe wird wohl nicht genehmigungsfähig sein (auch an- und abfahrende Fahrzeuge können ruhestören sein). Sind für das auszuübende Gewerbe überhaupt ausreichend Stellplätze auf dem betroffenen Grundstück vorhanden (ein Frisör mit mehreren Arbeitsplätzen wird anders behandelt als ein Ingenieurbüro). Bei der Art des Gewerbes müssen sie sich zunächstfestlegen.
Im Grundsatz ist analog eines Bauantrages (Umnutzungsantrag) zu verfahren. M. E. werden sie wohl ein einschlägiges Bauplanungsbüro mit diesem Antrag beschäftigen müssen. (Statik, Schallschutz, Brandschutz,Wärmenschutz, Ent- und Versorgung, Erschließungsfragen…sind beim Antrag zu beachten)

mfg db