in der Hessischen Bauordnung (HBO) ist in Anlage 2 Abschnitt III Nr. 1 geregelt, dass die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Räumen genehmigungsfrei ist, wenn für die neue Nutzung keine
anderen oder weitergehenden öffentlich-rechtlichen, insbesondere auch bauplanungsrechtlichen
Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen.
Weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen wäre z.B. ein Mehrbedarf an erforderlichen Stellplätzen o.ä. Da aber zu 90% an gewerblich genutzte Räume die gleichen Anforderungen an Wärme- und Schallschutz, Brandschutz, Stellplätze o.ä. gestellt werden, dürfte gerade die Nutzungsänderung von Gewerbenutzung in Wohnnutzung keine Probleme darstellen. Einfach vorab das zuständige Bauamt fragen, hier gibt es kostenlose Informationen, was zu beachten ist. Gerade Nutzungsänderungen ohne bauliche Änderungen sind leicht abzuhandeln.
Weißt du wie es den anderen Eigentümern des Hauses aussieht, müssen diese Ihre Zustimmung zur Nutzungsänderung geben oder reicht es wenn mir das Bauamt bestätigt das mein Vorhaben ok ist?
Baugenehmigungen werden erteilt unbeschadet Rechter Dritter. D.h. dass Du auch einen Bauantrag für einen Neubau auf Nachbars Grundstück einreichen kannst. Es wäre aber sicher der guten Nachbarschaft geschuldet, wenn man sein Vorhaben den anderen Eigentümern mitteilt. Die Erfahrung zeigt, dass es ohne Mitteilung hinterher nur Ärger gibt.
Die Zustimmung der anderen Eigentümer ist nicht nötig, solange es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt. Sollten bei der Umnutzung von Büro in Wohnung andere öffentlich-rechtlichen Anforderungen notwendig werden und dadurch das Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf, dann sind wahrscheinlich auch die anderen Eigentümer betroffen und müssen zustimmen. Das aber kann nur ein Mitarbeiter vom Bauamt genau sagen, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht.
Anders wird es allerdings, wenn mehrere Eigentümer zusammen die Immobilie besitzen. Dann hätte jeder ein Teileigentum an jeder Räumlichkeit und dann müssten natürlich auch alle zustimmen, wenn einer etwas ändern möchte.
Um alle Unklarheiten zu beseitigen wäre der Gang zum Bauamt unerlässlich.
Hallo,nach meiner Meinung muß diese wichtige Nutzungsänderung zunächst beim Bauamt beantragt werden, danach müssen die anderen Eigentümer ihre Zustimmung geben.
gerne antworte ich auf Ihre Frage.
Zunächst müsste geklärt werden, ob der Baunutzungsplan der Stadt für das Grundstück eine gemischte Nutzung zulässt. Dies kann beim Bauamt erfragt werden. Sollte gemischte Nutzung zulässig sein, müsste die Zustimmung aller Eigentümer eingeholt werden. Liegt dies vor, könnte beim Bauamt eine Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden.
HALLO webman22,
da gibt es keine pauschale Antwort. Zunächst ist beim Bauordnungsamt zu erfragen, ob sich das Gebäude in einem „reinen Wohngebiet“ befindet. Wenn ja, hängt eine Umnutzung von der Art des Gewerbes ab. Ruhestörendes Gewerbe wird wohl nicht genehmigungsfähig sein (auch an- und abfahrende Fahrzeuge können ruhestören sein). Sind für das auszuübende Gewerbe überhaupt ausreichend Stellplätze auf dem betroffenen Grundstück vorhanden (ein Frisör mit mehreren Arbeitsplätzen wird anders behandelt als ein Ingenieurbüro). Bei der Art des Gewerbes müssen sie sich zunächstfestlegen.
Im Grundsatz ist analog eines Bauantrages (Umnutzungsantrag) zu verfahren. M. E. werden sie wohl ein einschlägiges Bauplanungsbüro mit diesem Antrag beschäftigen müssen. (Statik, Schallschutz, Brandschutz,Wärmenschutz, Ent- und Versorgung, Erschließungsfragen…sind beim Antrag zu beachten)