Büroräume werden zu Mietwohnung umgebaut

HGallo an alle,

ich habe einige FRage bzgl. eines Bürohauses, welches umgebaut wird zu Mietwaohnungen.
ÉS handelt sich um eine Haus in welchem das EG immer noch der Lagerraum der alten Firma ist,
das 1. EG wurde zu 2. Wohnungen je 90qm umgebaut und
das 2.OG ist ein Dachgeschoss, welches nachträglich auch noch zu einer kleinen Wohnung umgebaut wurde.
Wobei die 2 Wohnungen im 1. OG zum Teil mit Trockenbauwänden getrennt wurde. Man also die Gepräche der Nachbarn mitverfolgen kann.

Nun sind die Wohnungen leider nicht oder nur schlecht isoliert. Sowohl der Schall als auch Wärme/ Kälte ist nicht isoliert.
Der einzige Zugang zu den Wohnungen geht über eine Metall (Alu??) Wendeltreppe mit sehr schmalem Aufgang. Möbel und Sonstiges mussten über Aussenaufzug durch die Fenster rein transportiert werden. Der Besitzer des Hauses hat seit 3 Jahren vor die Treppe mit einer „richtigen“ auszutauschen. Auch andere Mängel hat der Besitzer schon seit Jahren versprochen zu beheben. Tat er aber nie.

Auch ist die Dachgeschosswohnung nur über eine ganz schmale und sehr steile Treppe zu erreichen (Studenten wohnen da drin, die sind ohne Möbel eingezogen, nur Einzelteile und Matratzen usw.)

Nun wüsste ich gerne, inwie weit und welche Normen und Verordnungen es gibt, die bei Mietwohnung zu beachten und einzuhalten sind ?

Ich weiss von einem Schallschutz von so und so viel (ich glaube es waren 30??) Dezibel im Wohnraum.
Dann denke ich gibt es noch eine Brandschutzverordnung bezüglich den Trennwänden zwischen separaten Wohnungen sowie zum Wohnungszugang bzw Fluchtweg (?).
Gibt es auch Bauverordnungen/ Normen bzgl. einer Zugangstreppe zu Mietwohnungen?
Wie sieht es aus mit Wärmeisolierung? Gibt es da gesetzliche Richtlinien? Das Haus ist 15 Jahre alt.
Es wurde von Nachbarn aus der Strasse gemunkelt, dass die oberste Wohnung im Dachgeschoss vom Bauamt nicht aals Wohnraum genehmigt wurde.

Hinzuzufügen ist noch, das der 1. Mieter Alleinmieter war, die 2. Wohnung erst 1 halbes Jahr später vermietet und deshalb die Probleme mit der Lautstärke davor nicht aufgefallen sind.
Auserdem ist der Mieter nur unter der Voraussetzung eingezogen ,dass die Treppe, wie vom Besitzer versprochen, ersetzt wird (sie ist nicht ganz stabil und quietsch unglaublich laut). Leider gab es dazu keine Zeugen.
Versprechen vom Vermieter wurden nie eingehalten.

Wie sieht die Rechtslage aus? Inwieweit ist der Vermieter/Besitzer verpflichtet die Mietwohnung noch zu optimieren? Welche Grenzen und Werte müssen für Mietwohnungen eingehalten werden?

LG
Jasmin

Hallo,

die Umnutzung eines Gebäudes ist baugenehmigungspflichtig. Nach Deiner Beschreibung (vor allem der Treppen) habe ich erhebliche Zweifel daß eine Baugenehmigung ausgestellt wurde, bzw. daß die Auflagen der Baugenehmigung erfüllt wurden.
Zum Nachlesen (Du wohnst doch in Hessen?): http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/361_Baurech… Besonders der dritte und vierte Abschnitt sowie die Anlage 1 ist hier interessant.

Ansprechpartner ist das örtliche Bauaufsichtsamt, evtl. auch das Brandschutzamt (kommt auf die Menschen an - aktiv werden müßten beide).

Gruß Stefan

danke
Hallo,

die Umnutzung eines Gebäudes ist baugenehmigungspflichtig.

Das dachte ich mir schon, ich weiss mit Sicherheit, dass die Dachgeschosswohnung nicht genehmigt wurde (werden wuerde) da der Mieter in der Dachgeschosswohnung einen Bruder hat, der irgend ein Amt bei der Feuerwehr oder sowas in der Art begleitet. Auf jeden Fall meinte der wohl, dass die Wohnung schon auf Grund der Sicherheit gar nicht bewohnbar waere. Abgesehen von der „Haupttreppe“ die zu allen Wohnungen gelangt, waere da noch die Treppe zum Dachgeschoss, welche absolut gefaehrlich ist. Manchen Besucher kletterten schon rueckwaerts hinunter, weil sie vorwaerts nicht konnten, da die Treppe zu steil ist (kein Scherz). Auch wir die Miete von der Dachgeschosswohnung nur in bar bezahlt … Das war schon bei den beiden Vormietern so (die bleiben nie lange, meist nur Studenten fuer 1 oder 2 Semester)

Nach Deiner Beschreibung (vor allem der Treppen) habe ich
erhebliche Zweifel daß eine Baugenehmigung ausgestellt wurde,
bzw. daß die Auflagen der Baugenehmigung erfüllt wurden.
Zum Nachlesen (Du wohnst doch in Hessen?):
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/361_Baurech…

Ja ich wohne in Hessen.
Meinst du nun die Haupttreppe, die zu allen Wohungen fuert (enge Wendeltreppe aus Metall) Ich habe diese Wendetreppe mal ergoogelt, und sie wurde als Aussentreppe deklariert.

Diese hier sieht genau so aus http://www.danner-metallbau.de/content/dtl-viewer.ph…

oder diese hier http://www.danner-metallbau.de/content/dtl-viewer.ph…)

Die Treppe ist unheimlich laut nd quietsch sehr laut. Die Treppenstufen selber sind aus einer Art Metallblech. Genaus so wie auf Bild 1.

Besonders der dritte und vierte Abschnitt sowie die Anlage 1
ist hier interessant.

Vielen Dank! Ich werde mich damit befassen.

LG
jasmin