Hallo
Aus meiner Sicht wäre es rechtsmissbräuchlich, wenn man vorher noch einen Totalanstrich verlangt obwohl man weiß/absehen muss, es wird aufwändig saniert.
Die Rechtsprechung sieht das allerdings total gegenteilig.
Falls der Mieter Schönheitsreparaturen schuldet, so wandelt sich der Leistungsanspruch des Vermieters nach Ansicht des BGH dann in einen Geldanspruch - z.B. Altentscheidungen Urteil v. 11.05.88, Az. IVa ZR 305/86; Urteil v. 05.06.02, Az. XII ZR 220/99.
http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,14245
Aber auch ganz aktuell wieder bestätigt
http://www.haus-und-grund-bonn.de/aktuelles/rechtssp…
Allerdings könnte je nach Erheblichkeit der Nikotinablagerungen/-belastungen auch ein Ersatzanspruch des Vermieters für Beseitigung von Beschädigungen wegen nichtvertragsgemäßen Gebrauchs bestehen.
Nebenbei:
Ist der Schauplatz des Geschehens denn überhaupt Deutschland?
Eigentlich hätte dann doch am Arbeitsplatz schon seit Jahren nicht mehr geraucht werden dürfen > Stichwort: Arbeitsstättenverordnung und Nichtraucherschutzgesetz
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-offi…
Sollte man sofort einen Anwalt einschalten?
Der kann einem sicher alles genau erklären bzw. erstmal erforschen ob und aus welchem Rechtsgrund der Vermieter Leistungsansprüche oder doch gleich Geldansprüche hat - aber ein Anwalt wird auch nicht kostenlos tätig.
Und gibt es einen Nikotingeruchsrichtwert? Und jemand, der so einen Job hat?
Geruch ist da eher das kleinere Übel - schlimmer sind die „nichtriechenden“ Schadstoffe, die sich im Bauwerk ablagern und dann wieder langsam an die Raumluft abgegeben werden.
https://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/Nichtrauchersc…
Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Deutschland/der EU auch dafür Grenzwerte festgelegt sind 
Leute die damit ihr Geld verdienen findest Du z.B. mit Schadstoffmessung Umweltanalyse Raumluftanalyse - hier mal ein paar Beispiele, die Dir auch weitere Infos liefern
http://agoef.de/agoef/mitglieder/mitgliederverzeichn…
http://www.luftreinheit.de/zigarettenrauch_luftreini…
http://www.raumluft-analyse.de/belastungsraume-schad…
Ich könnte mir auch vorstellen, dass beim örtlich zuständigen Kreisamt entsprechende Infos erhältlich sind > Amt für Umweltschutz/für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht/Gesundheitsamt (oft sind die Ämter auch entsprechend kombiniert).
https://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/Gewerbeaufsich…
Je nachdem wie stark Bauteile durch abgelagerte/eingedrungene Nikotin- und Nebenstoffe belastet sind, kann es auch notwendig werden z.B. den Putz abzufräsen und zu erneuern. „Einschliessen“ mit Sperrfarbe beseitigt ja die Schadstoffe nicht.
Alles in allem halte ich es auch für Unsinn, da vor der Sanierung mit Sperrfarbe drüberzustreichen. Es sollte zuerst einmal die Schadstoffbelastung geprüft werden und danach richten sich dann die tatsächlich erforderlichen Massnahmen.
Grüsse Rudi