Büroraum, Immobilie, Nikotin, Geruch, Richtwert, Renovieren

Hallo,

gibt es Spezialisten, die in einen Räumlichkeiten kommen und den Geruch, insbesondere von Nikotin, messen können und gibt es einen Richtwert? In einem Büro (ca. 65 qm) wurde geraucht und da das Büro nun aufgeben werden soll, hat der Vermieter darauf bestanden, dass das Objekt mit einer Nikotinfarbe nochmals gemalt wird. Alles soweit verständlich, aber setzt den Mieter in einen prekäre Situation, sollte der Vermieter im Anschluss mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein. Und ausserdem gibt es in diesem Fall noch weitere Komponente, die dieses Unterfangen beeinflusst, denn die Räumlichkeiten sollen im Anschluss saniert werden, wie zum Beispiel ein neues Heizsystem, da es sich noch um alte Nachtspeicherheizungen handelt. Die Räumlichkeiten stehen seit ca. 4 Wo. leer und der Geruch ist bereits sehr abgeschwächt (ich rauche nicht). Sollte man sofort einen Anwalt einschalten? Und gibt es einen Nikotingeruchsrichtwert? Und jemand, der so einen Job hat?

Vielen Dank.

Hallo!

Nein, es gibt wohl keine Geruchswerte für Zigarettenqualm.

Und beim Nikotin geht es darum, es ist stark in die Wand eingezogen und schlägt im Laufe der Zeit wieder durch den Neuanstrich durch. Es zeichnen sich auch gelbliche Flecken ab. Auch kann der Geruch neu auftreten.

Das muss man mit einem (Nikotin)Sperrgrund VOR dem eigentlichen Neuanstrich verhindern.
Für den Neuanstrich reicht dann jede normale hochwertige Binderfarbe.

 Hier sollte man aber abklären, ob wegen der geplanten Renovierung für Heizungsumbau nicht auf den Neuanstrich verzichtet werden kann. Es ist zu erwarten, es finden auch Schlitz- und Putzarbeiten neu statt, die den Anstrich unsinnig erscheinen lassen.

Aus meiner Sicht wäre es rechtsmissbräuchlich, wenn man vorher noch einen Totalanstrich verlangt obwohl man weiß/absehen muss, es wird aufwändig saniert.

Den Sperrgrund auftragen mag aber sinnvoll sein, der dämmt ja auch den Geruch ein.

Mieterverein und Verbraucherberatung haben Fachleute, die auch vor Wohnungsabnahmen ins Haus kommen und den Zustand begutachten, ob Renovierungen nötig oder fachgerecht durchgeführt worden sind.

MfG
duck313

Huhu,

hier handelt es sich ums Gewerbemietrecht, da ist einiges anders als Bei Wohnungen.

Aber der Vermieter hat, wenn die Schönheitsreparaturen vereinbart worden sind das Recht diese auch Sach und Fachgerecht zu verlangen, selbst dann wenn im Abschluss das Gebäude abgerissen wird. Alternative geht es auch über einen Geldbetrag. Dies wäre hier, je nach Umfang der Modernisierungsarbeiten, meiner Meinung nach Sinnvoller.

Hallo

Aus meiner Sicht wäre es rechtsmissbräuchlich, wenn man vorher noch einen Totalanstrich verlangt obwohl man weiß/absehen muss, es wird aufwändig saniert.

Die Rechtsprechung sieht das allerdings total gegenteilig.
Falls der Mieter Schönheitsreparaturen schuldet, so wandelt sich der Leistungsanspruch des Vermieters nach Ansicht des BGH dann in einen Geldanspruch - z.B. Altentscheidungen Urteil v. 11.05.88, Az. IVa ZR 305/86; Urteil v. 05.06.02, Az. XII ZR 220/99.
http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,14245

Aber auch ganz aktuell wieder bestätigt
http://www.haus-und-grund-bonn.de/aktuelles/rechtssp…

Allerdings könnte je nach Erheblichkeit der Nikotinablagerungen/-belastungen auch ein Ersatzanspruch des Vermieters für Beseitigung von Beschädigungen wegen nichtvertragsgemäßen Gebrauchs bestehen.

Nebenbei:
Ist der Schauplatz des Geschehens denn überhaupt Deutschland?
Eigentlich hätte dann doch am Arbeitsplatz schon seit Jahren nicht mehr geraucht werden dürfen > Stichwort: Arbeitsstättenverordnung und Nichtraucherschutzgesetz
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-offi…

Sollte man sofort einen Anwalt einschalten?

Der kann einem sicher alles genau erklären bzw. erstmal erforschen ob und aus welchem Rechtsgrund der Vermieter Leistungsansprüche oder doch gleich Geldansprüche hat - aber ein Anwalt wird auch nicht kostenlos tätig.

Und gibt es einen Nikotingeruchsrichtwert? Und jemand, der so einen Job hat?

Geruch ist da eher das kleinere Übel - schlimmer sind die „nichtriechenden“ Schadstoffe, die sich im Bauwerk ablagern und dann wieder langsam an die Raumluft abgegeben werden.
https://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/Nichtrauchersc…
Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Deutschland/der EU auch dafür Grenzwerte festgelegt sind :wink:

Leute die damit ihr Geld verdienen findest Du z.B. mit Schadstoffmessung Umweltanalyse Raumluftanalyse - hier mal ein paar Beispiele, die Dir auch weitere Infos liefern
http://agoef.de/agoef/mitglieder/mitgliederverzeichn…
http://www.luftreinheit.de/zigarettenrauch_luftreini…
http://www.raumluft-analyse.de/belastungsraume-schad…

Ich könnte mir auch vorstellen, dass beim örtlich zuständigen Kreisamt entsprechende Infos erhältlich sind > Amt für Umweltschutz/für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht/Gesundheitsamt (oft sind die Ämter auch entsprechend kombiniert).
https://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/Gewerbeaufsich…

Je nachdem wie stark Bauteile durch abgelagerte/eingedrungene Nikotin- und Nebenstoffe belastet sind, kann es auch notwendig werden z.B. den Putz abzufräsen und zu erneuern. „Einschliessen“ mit Sperrfarbe beseitigt ja die Schadstoffe nicht.

Alles in allem halte ich es auch für Unsinn, da vor der Sanierung mit Sperrfarbe drüberzustreichen. Es sollte zuerst einmal die Schadstoffbelastung geprüft werden und danach richten sich dann die tatsächlich erforderlichen Massnahmen.

Grüsse Rudi